Schlagworte
Hygiene, Deutsche Reichspost, Referenzobjekt, Schalterhalle, Kaiserlich Deutsche Reichspost, Schild
"In den Schalterräumen und sonstigen Räumen mit lebhaftem Verkehr werden Anschläge mit der Inschrift 'Nicht auf den Boden spucken' angebracht und in der Nähe dieser Anschläge und an leicht sichtbaren Stellen der Diensträume, Fluren, Treppenabsätze usw. Spucknäpfe aufgestellt."
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, S. 547)
"(...) Schreibpulte in den Schalterhallen dürfen den Verkehr nicht stören. In geeigneten Fällen werden besondere, abseits gelegene, aber doch gut mit der Schalterhalle in Verbindung stehende Schreibstuben angelegt und mit Tinte, Federn, Löschpapier, Beleuchtung, Uhr, Kalender, Papierkorb und Spucknapf ausgestattet. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, S. 575)
"In den Schalterräumen und sonstigen Räumen mit lebhaftem Verkehr sind Anschläge mit der Inschrift 'Nicht auf den Boden spucken' anzubringen. In der Nähe dieser Anschläge und an leicht sichtbaren Stellen der Diensträume, Flure, Treppenabsätze usw. sind Spucknäpfe aufzustellen, für deren tägliche Entleerung und Reinigung zu sorgen ist."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post- und Telegraphie ADA, Abschnitt IV,1, Postbauwesen und Mietangelegenheiten, 1923, Seite 36, § 55)
Zitiervorschlag
Schild, "Nicht auf den Boden spucken", verwendet im Schalterraum der Kaiserlichen Reichspost und Deutschen Reichspost, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2002.779,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/2b5c6649-8f60-423c-a219-334d31e949c2 (zuletzt aktualisiert: 29.11.2024)