Uniform-Zubehör, Kaiserliche Reichspost, Armbinde für Aushelfer und Hilfsanspänner
Armband
Datierung
1888 - 1918
Hersteller
unbekannt
Geografischer Bezug
Deutschland
Material
Wollstoff, Messing
Farbe
dunkelblau, rot, goldfarben
Gewicht
Objektmaß (b x h x t)
440 x 85 mm
Systematik
Dienstkleidung/Orden und Abzeichen/Ärmelabzeichen
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.3678
Schlagworte
Kaiserlich Deutsche Reichspost, Armbinde, Uniform, Reichspostmuseum
"Wenn Verrichtungen im äußeren Postunterbeamtendienste, bei welchem die Unterbeamten Uniform zu tragen verpflichtet sind, stellvertretend oder sonst vorübergehend durch, der Postverwaltung nicht angehörige, Personen ausgeführt werden, so haben diese Personen als Unterscheidungszeichen die Postmütze mit dem Reichsadler und der Cocarde, sowie ein Armband in der für Hülfsanspänner vorgeschriebenen Form anzulegen. Armbänder können für diesen Zweck bei den Postanstalten vorräthig gehalten und denselben als Gegenstände des Inventars von den Kaiserlichen Ober-Postdirectionen geliefert werden."
(Amtsblatt der Deutschen Reichs-Postverwaltung No. 71, 2. Dezember 1872, Seite 687).
"VII. Dienst- und Galakleidung.
(...) § 59 (...) Die Postagenten und die Hilfsstellen-Inhaber sind nicht berechtigt Dienstkleidung anzulegen. Bei der Übergabe oder Abnahme der Postsachen auf den Bahnhöfen haben jedoch die Postagenten in der Regel die Dienstmütze (D.A. für P.Ag.), ihre Vertreter sowie die Posthilfstellen-Inhaber und deren Vertreter am linken Oberarme das Armband (ADA Abschn. IV, 2) zu tragen."
(...) § 62 (...) Personen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur P. u. T.B. oder zu einem ihrer Beamten stehen haben mit nachstehenden Ausnahmen keine Dienstkleidung anzulegen. Aushelfer, die im Bestelldienst oder im Betriebsdienst außerhalb der Diensträume beschäftigt werden, haben zu ihrer gewöhnlichen Kleidung als Unterscheidungszeichen das Armband (ADA Abschn. IV, 2) am linken Oberarm anzulegen; neben diesem Abzeichen ist die Dienstmütze gestattet. (...)"
(Allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie ADA, Abschnitt X Abt. 2 § 59 von 1879)
Die Armbinde stammt aus der Sammlung des Reichspostmuseums Berlin.
(Amtsblatt der Deutschen Reichs-Postverwaltung No. 71, 2. Dezember 1872, Seite 687).
"VII. Dienst- und Galakleidung.
(...) § 59 (...) Die Postagenten und die Hilfsstellen-Inhaber sind nicht berechtigt Dienstkleidung anzulegen. Bei der Übergabe oder Abnahme der Postsachen auf den Bahnhöfen haben jedoch die Postagenten in der Regel die Dienstmütze (D.A. für P.Ag.), ihre Vertreter sowie die Posthilfstellen-Inhaber und deren Vertreter am linken Oberarme das Armband (ADA Abschn. IV, 2) zu tragen."
(...) § 62 (...) Personen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur P. u. T.B. oder zu einem ihrer Beamten stehen haben mit nachstehenden Ausnahmen keine Dienstkleidung anzulegen. Aushelfer, die im Bestelldienst oder im Betriebsdienst außerhalb der Diensträume beschäftigt werden, haben zu ihrer gewöhnlichen Kleidung als Unterscheidungszeichen das Armband (ADA Abschn. IV, 2) am linken Oberarm anzulegen; neben diesem Abzeichen ist die Dienstmütze gestattet. (...)"
(Allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie ADA, Abschnitt X Abt. 2 § 59 von 1879)
Die Armbinde stammt aus der Sammlung des Reichspostmuseums Berlin.
Zitiervorschlag
Uniform-Zubehör, Kaiserliche Reichspost, Armbinde für Aushelfer und Hilfsanspänner, 1888 - 1918; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.3678,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/a609d3e7-6bf1-407a-bf93-c080ceb13973 (zuletzt aktualisiert: 29.3.2026)