Uniform-Zubehör, Kaiserliche Reichspost, Armbinde für Aushelfer im Unterbeamtendienst
Armband
Datierung
1888 - 1918
Hersteller
unbekannt
Farbe
dunkelblau, orangerot, goldfarben
Material
Wollstoff (grob), Messing
Gewicht
Objektmaß (b x h x t)
220 x 82 mm (gefaltet)
Systematik
Dienstkleidung/Orden und Abzeichen/Ärmelabzeichen
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.3680
Schlagworte
Kaiserlich Deutsche Reichspost, Armbinde, Uniform, Reichspostmuseum
"VII. Dienst- und Galakleidung.
(...) § 59 (...) Die Postagenten und die Hilfsstellen-Inhaber sind nicht berechtigt Dienstkleidung anzulegen. Bei der Übergabe oder Abnahme der Postsachen auf den Bahnhöfen haben jedoch die Postagenten in der Regel die Dienstmütze (D.A. für P.Ag.), ihre Vertreter sowie die Posthilfstellen-Inhaber und deren Vertreter am linken Oberarme das Armband (ADA Abschn. IV, 2) zu tragen."
(...) § 62 (...) Personen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur P. u. T.B. oder zu einem ihrer Beamten stehen haben mit nachstehenden Ausnahmen keine Dienstkleidung anzulegen. Aushelfer, die im Bestelldienst oder im Betriebsdienst außerhalb der Diensträume beschäftigt werden, haben zu ihrer gewöhnlichen Kleidung als Unterscheidungszeichen das Armband (ADA Abschn. IV, 2) am linken Oberarm anzulegen; neben diesem Abzeichen ist die Dienstmütze gestattet. (...)"
(Allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie ADA, Abschnitt X Abt. 2 § 59 von 1879)
Die Armbinde stammt aus der Sammlung des Reichspostmuseums Berlin.
(...) § 59 (...) Die Postagenten und die Hilfsstellen-Inhaber sind nicht berechtigt Dienstkleidung anzulegen. Bei der Übergabe oder Abnahme der Postsachen auf den Bahnhöfen haben jedoch die Postagenten in der Regel die Dienstmütze (D.A. für P.Ag.), ihre Vertreter sowie die Posthilfstellen-Inhaber und deren Vertreter am linken Oberarme das Armband (ADA Abschn. IV, 2) zu tragen."
(...) § 62 (...) Personen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur P. u. T.B. oder zu einem ihrer Beamten stehen haben mit nachstehenden Ausnahmen keine Dienstkleidung anzulegen. Aushelfer, die im Bestelldienst oder im Betriebsdienst außerhalb der Diensträume beschäftigt werden, haben zu ihrer gewöhnlichen Kleidung als Unterscheidungszeichen das Armband (ADA Abschn. IV, 2) am linken Oberarm anzulegen; neben diesem Abzeichen ist die Dienstmütze gestattet. (...)"
(Allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie ADA, Abschnitt X Abt. 2 § 59 von 1879)
Die Armbinde stammt aus der Sammlung des Reichspostmuseums Berlin.
Zitiervorschlag
Uniform-Zubehör, Kaiserliche Reichspost, Armbinde für Aushelfer im Unterbeamtendienst, 1888 - 1918; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.3680,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/33a8c59d-ac49-4afc-827f-86202fd727ea (zuletzt aktualisiert: 29.3.2026)