Hersteller
Fortschritt-Fabriken (gegr. 1901)
Verwendungsort
Baden-Württemberg, Deutschland
Material
Papier/Karton; Metall
Objektmaß (b x h x t)
535 x 190 x 190 mm (geschlossen)
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Annahme und Ausgabe (Arbeitsplatzausstattung im Schalterdienst)
Beschriftung
"Paketzonenkartei" (Vorderseite mittig)
Beschriftung
"Deutsche Bundespost" (Vorderseite)
eingeprägt
"Fortschritt" [mit Unterstrich] (unter den Registerreitern)
Schlagworte
Postleitzahl, Deutsche Bundespost, Paket, Paketgebühr, Baden-Württemberg, Gebühr, Baden, Kartei, Referenzobjekt
Zoneneinteilung:
"Zonen (in Bayern früher Tax-Rayons) nennt man die Entfernungsgürtel, in denen die verschiedenen Postorte, vom Ausgangspostort gerechnet, liegen. Eine Einteilung der Postentfernungen nach Zonen war erst möglich, seitdem die Gebühren nicht mehr nach der wirklich zurückgelegten Beförderungsstrecke, sondern nach der Luftlinienentfernung berechnet wurden (Preußen 1824, Bayern 1810, Württemberg 1809)."
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, Seite 716-717)
"(...) Seit dem 1.10.1927 werden 5 Zonen unterschieden. Um die Zonen zu bilden, ist das Postgebiet in quadratische Felder von 15 km Seitenlänge eingeteilt, gemessen wird die Entfernung vom Mittelpunkt des einen Feldes zum gleichen Punkt des anderen Feldes. Zur Ermittlung der Zonen dienen eine Gebührenfeldkarte, ein Gebührenrechner und ein Zonenweiser. Die Zonenzahlen für die einzelnen Orte werden bei den Ortsnamen im Paketzonenbuch handschriftlich vermerkt. Die 5. Paketzone (Entfernungen über 750 km) wurde mit Wirkung vom 20.10.1951 mit der 4. Zone (über 375 km) zusammengefasst, da für ihre Beibehaltung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kein Bedürfnis mehr besteht und das Aufkommen an Paketsendungen nach der 5. Zone schon immer unbedeutend war."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, S. 476)
Das vorliegende Exemplar ist für eine Wandhängung konzipiert (auf der Rückseite Metallkonstruktion mit zwei länglichen Hängungslöchern) und weist im Innern eine alphabetische Schuppenkartei (beidseitig bedruckt) auf. Anhand der handschriftlich eingetragenen Zonen hinter den Ortsnamen ist eine grobe geografische Zuordnung zum Verwendungsgebiet dieser Paketzonenkartei möglich. Zur Zone 1, also der geringsten Entfernung, zählen u.a. 17b Aach (Hegau), 17b Albbruck, 17b Bad Dürrheim (Schwarzwald), 17b Badenweiler, 17b Freiburg (Breisgau), die allesamt in Südbaden im Bundesland Baden-Württemberg liegen. Da in der Kartei auch Orte mit einer Zuordnung zur Zone 5 vermerkt sind, z.B. 24b Keitum/Sylt, 3b Greifswald, 3b Stralsund, kann von einem Nutzungszeitraum 1949-1951 ausgegangen werden.
Vermutlich wurden die in der Kartei enthaltenen Informationen 1958 in Buchform herausgegeben, 1959 findet sich im Amtsblatt dazu die Verfügung 171/1959 "Herausgabe der Berichtigung Nr. 1 zum Paketzonenbuch - Ausgabe 1958. (...) Zum Paketzonenbuch - Ausgabe 1958 - ist vom Bundespostministerium für das Post- und Fernmeldewesen die beim Posttechnischen Zentralamt bearbeitete Berichtigung Nr. 1 herausgegeben worden. Die OPDn wurden Mitte März beliefert. Die Berichtigung ist sogleich auszuführen." (Amtsblatt des Bundespostministers für das Post- und Fernmeldewesen, 1959, 24. März, Seite 195)
Zitiervorschlag
Paketzonenkartei mit Postleitzahlen und Paketzonen von BRD und DDR, verwendet in Baden-Württemberg bei der Deutschen Bundespost, 1949 - 1951; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2013.2785,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/0de6e0ee-7114-4c20-aba0-d6785f4aeb40 (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)