Fotografie, Mitarbeiter des Postamts der Deutschen Reichspost, Berlin SW 11, Anhalter Bahnhof, beim Empfang von Postbeuteln aus Postämtern ohne eigene Briefabfertigung
Datierung
1929
Hersteller
Keystone View Co.
Herausgeber
Oberpostdirektion Berlin
Geografischer Bezug
Kreuzberg, Berlin, Deutschland
Material
Papier
Farbe
schwarzweiß
Technik
Fotografie; Papierabzug
Blattmaß (b x h)
167 x 118 mm
Systematik
Fotografien/Schwarzweißfotografien/Schwarzweiß-Positive
Stempel
MPF Postmuseum Berlin (Rückseite)
Stempel
Copyright Keystone view Company Inc. of New York Berlin SW 68 Zimmerstrasse 29 (Rückseite)
mit Tinte/Tusche
Postamt SW 11, Gestempelte u. abgebundene Sendungen (Langholz) von Ämtern ohne Briefabfertigung (Rückseite)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2018.497
Schlagworte
Deutsche Reichspost, Berlin, Briefbearbeitung, Postbeutel, Armbinde, Kreuzberg, Feuerlöscher
Im Hintergrund an der Wand hängt ein Feuerlöscher.
"15. Handfeuerlöscher
I. Den Bedarf teilen die Reichspostdirektionen (RPDn) zum 1. März und 1. September jedes Jahres dem Reichspostzentralamt (RPZ) mit, das die Belieferung der RPDn veranlaßt. Im Bestellschreiben sind der Verwendungszweck und die Löscherart nach dem vom RPZ herausgegebenen Normblatt anzugeben.
II. Sämtliche Handfeuerlöscher sind alle 6 Monate zu untersuchen. Dabei ist zu prüfen, ob die Gefäße und Patronen durch Anfressungen oder Rost beschädigt und ob die Löscher gefüllt und verwendungsbereit sind. Ein Merkblatt für die Wartung und Untersuchung der Handfeuerlöscher sowie für die Unterweisung des Personals in der Bedienung der Handfeuerlöscher kann vom RPZ bezogen werden. Die Handfeuerlöscher sind von besonders dazu bestimmten Personen zu warten und zu untersuchen.
Das Personal, das für die Bedienung der Handfeuerlöscher in Frage kommen kann, ist jährlich zweimal in der Handhabung der Löscher zu unterweisen."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie, Abschnitt IV,2 Dienstausstattung, 1939, Nachdruck der Ausgabe von 1931, Seite 31)
"15. Handfeuerlöscher
I. Den Bedarf teilen die Reichspostdirektionen (RPDn) zum 1. März und 1. September jedes Jahres dem Reichspostzentralamt (RPZ) mit, das die Belieferung der RPDn veranlaßt. Im Bestellschreiben sind der Verwendungszweck und die Löscherart nach dem vom RPZ herausgegebenen Normblatt anzugeben.
II. Sämtliche Handfeuerlöscher sind alle 6 Monate zu untersuchen. Dabei ist zu prüfen, ob die Gefäße und Patronen durch Anfressungen oder Rost beschädigt und ob die Löscher gefüllt und verwendungsbereit sind. Ein Merkblatt für die Wartung und Untersuchung der Handfeuerlöscher sowie für die Unterweisung des Personals in der Bedienung der Handfeuerlöscher kann vom RPZ bezogen werden. Die Handfeuerlöscher sind von besonders dazu bestimmten Personen zu warten und zu untersuchen.
Das Personal, das für die Bedienung der Handfeuerlöscher in Frage kommen kann, ist jährlich zweimal in der Handhabung der Löscher zu unterweisen."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie, Abschnitt IV,2 Dienstausstattung, 1939, Nachdruck der Ausgabe von 1931, Seite 31)
Zitiervorschlag
Fotografie, Mitarbeiter des Postamts der Deutschen Reichspost, Berlin SW 11, Anhalter Bahnhof, beim Empfang von Postbeuteln aus Postämtern ohne eigene Briefabfertigung, 1929; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2018.497,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/f9093707-54b7-4f5e-aa64-3b4f3a030732 (zuletzt aktualisiert: 14.12.2025)