Tasche, Zustelltasche III der Deutschen Bundespost verwendet in Baden-Württemberg
Herstellungszeitraum
1954
Hersteller
Reinhold Adam
Verwendungsort
Baden-Württemberg, Deutschland
Material
Leder
Farbe
dunkelbraun
Objektmaß (b x h x t)
440 x 300 x 200 mm
Gewicht
2,42 kg
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Transportbehälter und Traghilfen/Taschen
eingeprägt
"Toro Lederwaren" (mit Stiersymbol) (Vorderseite oben)
Beschriftung
"268" (Deckelinnenseite)
eingeprägt
"(....) OBERURSEL (TAUNUS) 1954 POST" (Vorderseite oben)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2017.2301
Schlagworte
Deutsche Bundespost, Zustelltasche, Postmuseum Stuttgart
Große Zustelltasche, vorne mit zwei großen Fächern, Überwurfklappe ohne Befestigungsmäglichkeit, mit Umhängeriemen.
"Zustelldienst ist der Zweig des Postbetriebsdienstes, der sich mit dem Abtragen der eingegangenen Postsendungen an die Empfänger befasst. Man unterscheidet Ortszustellung, Landzustellung und Eilzustellung, bei der Ortszustellung wiederum Briefzustellung, Paketzustellung, Geldzustellung und Vereinigte Zustellung. In Orten, wo die Einrichtung einer besonderen Geldzustellung nicht lohnt, ist die Geldzustellung mit der Paketzustellung verbunden; wo auch besondere Paketzusteller nicht notwendig sind, findet Vereinigte Zustellung statt, d.h. Abtragen aller Arten von Postsendungen durch denselben Zusteller auf demselben Gange. Im Landzustellbereich findet überall Vereinigte Zustellung statt. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, S. 821)
"Posttaschen (...) 1. Briefzustellertaschen werden im Briefzustelldienst in zwei Größen verwendet: Größe I (380 x 240 x 150 mm) Gewicht 2 kg, Größe II (330 x 200 x 120 mm), Gewicht 1,5 kg. Die Taschen bstehen aus einem Hauptteil mit Vorderwand, Boden, Rückwand, Überfalldeckel, drei Innentaschen (Größe II mit nur einer Innentasche), dem Tragriemen (Schnallstrippe und Schnallstößel) und der Schreibstifthülse an der rechten Seitenwand. Die Taschen und Tragriemen sind aus strakem schwarzen Blankleder hergestellt. An Stelle der steifen Zustelltaschen können abweichend von der Norm beim Vorliegen besonderer Verhältnisse (enge Straßen, alte Häuser, Siedlungen) Taschen aus dünnem Leder oder auch solche aus kräftigem Leder, aber mit weichen Seitenteilen beschafft werden. Die Taschen werden entweder durch Knopfverschluß (mit zwei Messingknöpfen) oder durch Schnallenverschluß (wenn der Zusteller ein Fahrrad benutzt) gesichert. Zur Aufnahme des für die Zustellung zunächst in Betracht kommenden Teils der gewöhnlichen Briefsendungen werden in Zustellbezirken mit offener Bauweise Handbrieftaschen (270 x 160 x 130 mm) verwendet, in Zustellbezirken mit geschlossener Bauweise Handleder, in die die Sendungen eingeschlagen werden."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, S. 569)
"Zustelldienst ist der Zweig des Postbetriebsdienstes, der sich mit dem Abtragen der eingegangenen Postsendungen an die Empfänger befasst. Man unterscheidet Ortszustellung, Landzustellung und Eilzustellung, bei der Ortszustellung wiederum Briefzustellung, Paketzustellung, Geldzustellung und Vereinigte Zustellung. In Orten, wo die Einrichtung einer besonderen Geldzustellung nicht lohnt, ist die Geldzustellung mit der Paketzustellung verbunden; wo auch besondere Paketzusteller nicht notwendig sind, findet Vereinigte Zustellung statt, d.h. Abtragen aller Arten von Postsendungen durch denselben Zusteller auf demselben Gange. Im Landzustellbereich findet überall Vereinigte Zustellung statt. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, S. 821)
"Posttaschen (...) 1. Briefzustellertaschen werden im Briefzustelldienst in zwei Größen verwendet: Größe I (380 x 240 x 150 mm) Gewicht 2 kg, Größe II (330 x 200 x 120 mm), Gewicht 1,5 kg. Die Taschen bstehen aus einem Hauptteil mit Vorderwand, Boden, Rückwand, Überfalldeckel, drei Innentaschen (Größe II mit nur einer Innentasche), dem Tragriemen (Schnallstrippe und Schnallstößel) und der Schreibstifthülse an der rechten Seitenwand. Die Taschen und Tragriemen sind aus strakem schwarzen Blankleder hergestellt. An Stelle der steifen Zustelltaschen können abweichend von der Norm beim Vorliegen besonderer Verhältnisse (enge Straßen, alte Häuser, Siedlungen) Taschen aus dünnem Leder oder auch solche aus kräftigem Leder, aber mit weichen Seitenteilen beschafft werden. Die Taschen werden entweder durch Knopfverschluß (mit zwei Messingknöpfen) oder durch Schnallenverschluß (wenn der Zusteller ein Fahrrad benutzt) gesichert. Zur Aufnahme des für die Zustellung zunächst in Betracht kommenden Teils der gewöhnlichen Briefsendungen werden in Zustellbezirken mit offener Bauweise Handbrieftaschen (270 x 160 x 130 mm) verwendet, in Zustellbezirken mit geschlossener Bauweise Handleder, in die die Sendungen eingeschlagen werden."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, S. 569)
Zitiervorschlag
Tasche, Zustelltasche III der Deutschen Bundespost verwendet in Baden-Württemberg, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2017.2301,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/da86648a-39a1-4a58-97e7-ff9dda98eb66 (zuletzt aktualisiert: 28.12.2025)