Herstellungszeitraum
1881 - 1901
Verwendungsort
Schleswig-Holstein, Deutschland
Material
Metall/Zink (Blech)
Farbe
grau; goldgelb; schwarz
Objektmaß (b x h x t)
430 x 570 x 10
Objektmaß (b x h x t)
380 x 520 x 1 (nur Metallschild)
Systematik
Architektur/Posthausschilder, Außenbeschilderung
Aufschrift
"Posthülfstelle" (Vorderseite unten)
Schlagworte
Kaiserlich Deutsche Reichspost, Posthausschild, Schleswig-Holstein, Posthilfstelle
"Posthilfstellen (PHSt) sind Hilfsanlagen für den Landzustellbezirk in Landorten ohne Postanstalt. Sie zählen nicht zu den Postanstalten im Sinne des Postrechts (§ 1 PG) und sind in der Annahme von Postsendungen beschränkt (§ 29 II PO). (.....)
Die PHSt wurden im alten Reichspostgebiet bei Umgestaltung des Landpostdienstes im Jahre 1881 als neue untergeordnete Gattung von Verkehrsanstalten zur Unterstützung des Landpostdientes geschaffen. Die den PHSt übertragenen Aufgaben waren dieselben wie heute, doch befaßten sich die PHSt Inhaber zunächst nicht mit der Zustellung von Postsendungen; die Empfänger mußten alle Sendungen abholen. Im Sommer 1888 wurde versuchsweise in einigen Oberpostdirektions-Bezirken ein Zustelldienst in beschränktem Umfang eingeführt. Er erstreckte sich auf das Abtragen der eingegangenen Briefe und Zeitungen, soweit nicht die PHSt in Zustellbezirken von Landzustellern lagen, sowie auf das Abtragen von Paketen ohne Wertangabe. Die Zustellung besorgten die PHSt Inhaber oder in ihrem Auftrage deren Familienangehörige oder sonstige geeignete Personen. Die Einführung der Zustellung erwies sich für die Post und die Bevölkerung gleich vorteilhaft, da sie eine Entlastung der Landzusteller und damit eine Verbesserung und Beschleunigung des gesamten Landzustelldientes mit sich brachte. Im Frühjahr 1889 wurde daher der Zustelldienst bei den PHSt in allen Oberpostdirektions-Bezirken eingeführt. Württember errichtet PHSt erstmalig den 1.8.1887, Bayern im Jahre 1897. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 457/458)
Die Datierung orientiert sich an der Ersteinführung von Posthilfstellen (1881) sowie der Rechtschreibreform 1901, in der wohl auch die Schreibweise der Posthülfstelle abgeändert wurde.
"Die vom Beginn dieses Jahres ab für die Schreibweise im amtlichen Verkehr maßgebenden Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis, die hier beiliegen, sind den nachgeordneten Stellen zugänglich zu machen."
(Verfügung Nr. 1, Amtsblatt des Reichs-Postamts 5. Januar 1903, Seite 1)
"Von dem den Regeln für die deutsche Rechtschreibung beigefügten Wörterverzeichnis (vgl. Amtsblattverfügung Nr. 1 vom 5. Januar 1903) ist eine neue Ausgabe veranstaltet worden, in der eine Anzahl Doppelschreibungen beseitigt ist. Das beiliegende Verzeichnis enthält unter A die Wörter, bei denen die Doppelschreibungen weggefallen sind, in der jetzt anzuwendenden Schreibweise und unter B die Wörter, bei denen Doppelschreibungen usw. bis auf weiteres zugelassen sind."
(Verfügung Nr. 98, Amtsblatt des Reichs-Postamts 11. November 1903, Seite 227)
Zitiervorschlag
Posthausschild für "Posthülfstelle"/ Posthilfstelle der Kaiserlichen Reichspost, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2019.635,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/d02938c6-aba3-41e4-9a95-6e6a7e0de06a (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)