
Tasche für Telegrafenboten zur Telegrammzustellung bei der Deutschen Reichspost
Datierung
nach 1918
Hersteller
unbekannt
Geografischer Bezug
Deutschland
Material
Leder
Farbe
rot
Objektmaß (b x h x t)
225 x 150 x 65 mm (nur Tasche)
Gewicht
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Transportbehälter und Traghilfen/Taschen
Beschriftung
keine
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2012.3385
Schlagworte
Zustelltasche, Telegrammzustellung, Eilzustellung
Die Datierung dieser Tasche ist nicht gesichert. Aufgrund des Schließknopfes sowie des Fehlens eines Kaiserlichen Adlers wurde die Zeit nach 1918 angenommen.
"Telegrammtaschen dienen zur Aufnahme der zuzustellenden Telegramme oder auch Eilsendungen. Sie werden aus schwarzlackiertem, in größeren Städten aus rotlackiertem Rindleder hergestellt."
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, Seite 620)
"Zur Aufnahme der zu bestellenden Telegramme sind Telegrammtaschen aus schwarzlackiertem Leder zu verwenden, die mit einer die ganze Tasche bedeckenden Klappe versehen sind. Auch können hierzu vorhandene Briefträgertaschen benutzt werden. Für Orte, wo ganz besondere Umstände es erfordern, können Telegrammtaschen aus rotlackiertem Rindleder mit Trageriemen und darauf befestigtem Reichsadler beschafft werden."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post- und Telegraphie, ADA IV 2 §12 12 Telegrammtaschen, Berlin 1911)
"E. Telegramm-Zustelltasche.
Die Tasche ist aus gefärbtem Blankleder (Sandalettenleder) von 2,5 mm Stärke gefertigt und mißt 14 x 22,5 x 5 cm. Der Deckel greift 16 cm lang nach vorne über und ist durch eine 6 cm lange Knopfstrippe mit einem länglichen Knopfloch an einem durchgenieteten Messingknopf zu verschließen. An der Rückwand ist eine 12 cm hohe Innentasche aufzunähen (...). Der aus demselben roten Blankleder gefertigte 4 cm breite Trageriemen besteht aus einer 1 m langen Schnallstrippe und einem 30 cm langen Schnallstück. Das letztere trägt 5 cm vom Ende ab einen nach innen gehenden, mit Scheibe festgenieteten Messingknopf und am Ende selbst nach innen und außen je eine Durchlaufschlaufe. Etwa 20 cm vom Ende der Schnallstrippe ab ist ein 2,5 cm breites, 25 cm langes Schnallende aus 1,5 mm starkem, auf der Narbenseite hellbraunem Blankrindleder untergenäht, das 5 von Mitte zu Mitte 4 cm voneinander entfernte Schlitzknopflöcher trägt, in die der Kopf des Schnallstücks passt. (...)
(Allgemeine Dienstanweisung (ADA), Abschnitt IV,2 Dienstausstattung, 1931, S. 84 Beschreibung der Taschen...)
"Telegrammtaschen dienen zur Aufnahme der zuzustellenden Telegramme oder auch Eilsendungen. Sie werden aus schwarzlackiertem, in größeren Städten aus rotlackiertem Rindleder hergestellt."
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, Seite 620)
"Zur Aufnahme der zu bestellenden Telegramme sind Telegrammtaschen aus schwarzlackiertem Leder zu verwenden, die mit einer die ganze Tasche bedeckenden Klappe versehen sind. Auch können hierzu vorhandene Briefträgertaschen benutzt werden. Für Orte, wo ganz besondere Umstände es erfordern, können Telegrammtaschen aus rotlackiertem Rindleder mit Trageriemen und darauf befestigtem Reichsadler beschafft werden."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post- und Telegraphie, ADA IV 2 §12 12 Telegrammtaschen, Berlin 1911)
"E. Telegramm-Zustelltasche.
Die Tasche ist aus gefärbtem Blankleder (Sandalettenleder) von 2,5 mm Stärke gefertigt und mißt 14 x 22,5 x 5 cm. Der Deckel greift 16 cm lang nach vorne über und ist durch eine 6 cm lange Knopfstrippe mit einem länglichen Knopfloch an einem durchgenieteten Messingknopf zu verschließen. An der Rückwand ist eine 12 cm hohe Innentasche aufzunähen (...). Der aus demselben roten Blankleder gefertigte 4 cm breite Trageriemen besteht aus einer 1 m langen Schnallstrippe und einem 30 cm langen Schnallstück. Das letztere trägt 5 cm vom Ende ab einen nach innen gehenden, mit Scheibe festgenieteten Messingknopf und am Ende selbst nach innen und außen je eine Durchlaufschlaufe. Etwa 20 cm vom Ende der Schnallstrippe ab ist ein 2,5 cm breites, 25 cm langes Schnallende aus 1,5 mm starkem, auf der Narbenseite hellbraunem Blankrindleder untergenäht, das 5 von Mitte zu Mitte 4 cm voneinander entfernte Schlitzknopflöcher trägt, in die der Kopf des Schnallstücks passt. (...)
(Allgemeine Dienstanweisung (ADA), Abschnitt IV,2 Dienstausstattung, 1931, S. 84 Beschreibung der Taschen...)
Zitiervorschlag
Tasche für Telegrafenboten zur Telegrammzustellung bei der Deutschen Reichspost, nach 1918; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2012.3385,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/c48d1be5-1f9b-4c09-866d-516347db5724 (zuletzt aktualisiert: 9.5.2025)