

Ansichtspostkarte; Blumenkarte, Kuriosum, Nürnberg, Mehrfachansicht mit Glaskügelchen verziert, in Kleeblattform: Dürerhaus, Schöner Brunnen mit Frauenkirche, Pellerhaus, Burgpartie mit tiefen Brunnen, gelaufen
Ansichtskarte
Verwendung
02.09.1900
Verleger
Kunstverlag Hermann Martin (abgemeldet 1913)
Adressat
Fräulein Babett Weißmeier, Neuhaus
Absender
Anna, Nürnberg
Geografischer Bezug
Deutschland; Bayern; Nürnberg
Laufweg
Landweg
Farbe
mehrfarbig
Material
Karton, Glas
Technik
Lithographie
Blattmaß (b x h)
140 x 90 mm
Systematik
Archivalien/Archiv MK Berlin/Bildpostkarten, Ansichtspostkarten, Gruß- und Glückwunschkarten
Markenart
Freimarke
Markentyp
Freimarke
Gesamtfrankatur
5 Pfennig
Entwertung
Einkreisstempel "NUERNBERG [unleserlich]00"
Bildmotiv
Nürnberg, Mehrfachansicht mit Galskügelchen verziert in Kleeblattform
Beschriftung
Blumenkarten Kunstverlag v. Hermann Martin, Nürnberg (Vorderseite)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2014.1567
Schlagworte
Ansichtspostkarte, Königlich bayerische Post, Nürnberg, Kuriosum, Passepartoutkarte, Brunnen
Nachdem der Staatssekrtär des Reichspostamts von Podbielski die postalische Beförderung von Brokat- und Glimmerkarten freigegeben hatte (vermutlich zwischen 1898 und 1900), wurden diese ab 01.07.1901 (Amtsblatt-Verfügung Nr. 52 v. 07.05.1901) wieder von der offenen Postbeförderung ausgeschlossen.
Der neue Staatssekretär Kraetke begründete seine Entscheidung mit dem Verletzungsrisiko seiner Postbeamten sowie der Beschädigung von Briefstempelmaschinen.
Diese Maßnahme löste unter den Ansichtskartenherstellern und -händlern einen Sturm der Entrüstung aus, da sie nach der Genehmigung verstärkt Karten mit Verzierungen produzierten bzw. vertrieben und nun befürchteten, auf den Beständen sitzen zu bleiben.
Die Kaiserliche Reichspost reagierte mit einer Verlängerung der Zulässigkeit um 3 Monate. So trat das Verbot der offenen Versendung von Ansichtskarten mit Verzierungen endgültig am 01.10.1901 in Kraft.
Nach den Verbot brachten verschiedene Firmen Alternativen heraus. So z.B. "Bronce-Karten" oder Imitationen von Perlen- u. Glimmerkarten.
(Quelle: Das Blaue Blatt, 1901)
Ansichtspostkarten u.a. mit Glimmerstaubverzierung konnten nach dem Verbot des offenen Versands in frankierten Umschlägen zur Beförderung gelangen.
Der neue Staatssekretär Kraetke begründete seine Entscheidung mit dem Verletzungsrisiko seiner Postbeamten sowie der Beschädigung von Briefstempelmaschinen.
Diese Maßnahme löste unter den Ansichtskartenherstellern und -händlern einen Sturm der Entrüstung aus, da sie nach der Genehmigung verstärkt Karten mit Verzierungen produzierten bzw. vertrieben und nun befürchteten, auf den Beständen sitzen zu bleiben.
Die Kaiserliche Reichspost reagierte mit einer Verlängerung der Zulässigkeit um 3 Monate. So trat das Verbot der offenen Versendung von Ansichtskarten mit Verzierungen endgültig am 01.10.1901 in Kraft.
Nach den Verbot brachten verschiedene Firmen Alternativen heraus. So z.B. "Bronce-Karten" oder Imitationen von Perlen- u. Glimmerkarten.
(Quelle: Das Blaue Blatt, 1901)
Ansichtspostkarten u.a. mit Glimmerstaubverzierung konnten nach dem Verbot des offenen Versands in frankierten Umschlägen zur Beförderung gelangen.
Zitiervorschlag
Ansichtspostkarte; Blumenkarte, Kuriosum, Nürnberg, Mehrfachansicht mit Glaskügelchen verziert, in Kleeblattform: Dürerhaus, Schöner Brunnen mit Frauenkirche, Pellerhaus, Burgpartie mit tiefen Brunnen, gelaufen, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2014.1567,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/aa7e8826-2c74-4538-bb8a-6890458c1b8d (zuletzt aktualisiert: 27.4.2025)