
Posthausschild, Württemberg, "Posthülfstelle" (Posthilfsstelle), in Holzrahmen
Datierung
nach 1887
Hersteller
unbekannt
Verwendungsort
Baden-Württemberg; Württemberg
Material
Blech, Holzrahmen
Technik
bemalt
Farbe
blaugrün, god, rot, schwarz
Objektmaß (b x h x t)
485 x 680 x 55 mm
Gewicht
3,2 kg
Systematik
Architektur/Posthausschilder, Außenbeschilderung
Aufschrift
"Posthülfstelle." (Vorderseite unten)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.2718
Schlagworte
Königlich Württembergische Post, Baden-Württemberg, Württemberg, Posthausschild, Posthilfstelle, Landpostwesen, Reichspostmuseum
1851 gründet das Königreich Württemberg eine Staatspost. Sie tritt an die Stelle der Taxis‘schen Lehenspost. Zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung richtet Württemberg im Zuge der Verstaatlichung flächendeckend Posthilfsstellen ein.
"(...) Seit 1856 wurden in größeren Städten (in Württemberg) 'Postaufgabebureaus' (seit 1894 'Zweigpoststellen' genannt) eingerichtet, deren Tätigkeit regelmäßig auf den Annahme- und Abfertigungsdienst beschränkt war. Seit 1.8.1887 traten in den Landorten an Eisenbahn-, Postwagen- und Landpostbotenstrecken mit erheblicherem Postverkehr Posthilfstellen in Wirksamkeit für die Annahme und Zustellung von gewöhnlichen Briefsendungen und Paketen sowie für den Verkauf von Postwertzeichen. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, Seite 706)
"Die vom Beginn dieses Jahres ab für die Schreibweise im amtlichen Verkehr maßgebenden Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis, die hier beiliegen, sind den nachgeordneten Stellen zugänglich zu machen."
(Verfügung Nr. 1, Amtsblatt des Reichs-Postamts 5. Januar 1903, Seite 1)
"Von dem den Regeln für die deutsche Rechtschreibung beigefügten Wörterverzeichnis (vgl. Amtsblattverfügung Nr. 1 vom 5. Januar 1903) ist eine neue Ausgabe veranstaltet worden, in der eine Anzahl Doppelschreibungen beseitigt ist. Das beiliegende Verzeichnis enthält unter A die Wörter, bei denen die Doppelschreibungen weggefallen sind, in der jetzt anzuwendenden Schreibweise und unter B die Wörter, bei denen Doppelschreibungen usw. bis auf weiteres zugelassen sind."
(Verfügung Nr. 98, Amtsblatt des Reichs-Postamts 11. November 1903, Seite 227)
"(...) Seit 1856 wurden in größeren Städten (in Württemberg) 'Postaufgabebureaus' (seit 1894 'Zweigpoststellen' genannt) eingerichtet, deren Tätigkeit regelmäßig auf den Annahme- und Abfertigungsdienst beschränkt war. Seit 1.8.1887 traten in den Landorten an Eisenbahn-, Postwagen- und Landpostbotenstrecken mit erheblicherem Postverkehr Posthilfstellen in Wirksamkeit für die Annahme und Zustellung von gewöhnlichen Briefsendungen und Paketen sowie für den Verkauf von Postwertzeichen. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, Seite 706)
"Die vom Beginn dieses Jahres ab für die Schreibweise im amtlichen Verkehr maßgebenden Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis, die hier beiliegen, sind den nachgeordneten Stellen zugänglich zu machen."
(Verfügung Nr. 1, Amtsblatt des Reichs-Postamts 5. Januar 1903, Seite 1)
"Von dem den Regeln für die deutsche Rechtschreibung beigefügten Wörterverzeichnis (vgl. Amtsblattverfügung Nr. 1 vom 5. Januar 1903) ist eine neue Ausgabe veranstaltet worden, in der eine Anzahl Doppelschreibungen beseitigt ist. Das beiliegende Verzeichnis enthält unter A die Wörter, bei denen die Doppelschreibungen weggefallen sind, in der jetzt anzuwendenden Schreibweise und unter B die Wörter, bei denen Doppelschreibungen usw. bis auf weiteres zugelassen sind."
(Verfügung Nr. 98, Amtsblatt des Reichs-Postamts 11. November 1903, Seite 227)
Zitiervorschlag
Posthausschild, Württemberg, "Posthülfstelle" (Posthilfsstelle), in Holzrahmen, um 1850; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.2718,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/a37467cb-52db-4d59-b943-5a144f12270c (zuletzt aktualisiert: 9.5.2025)