eingegangen, den 29. April 1751
Unsere freundlichen Dienste zuvor,
Sehr ehrwürdiger und hochgelehrter, besonders guter Freund!
Nachdem vom hiesigen Fi. S. Obervormundschaftlichen Statthalter und Ober-
Consistorio dem Valentin Orthey in der Wolfsburg die
ihm wegen der unehelichen Schwängerung der Reyher auferlegte
Kirchenbuße, das Vorknien, gegen Zahlung von 2 Reichstalern Strafe
erlassen worden ist, so verlangen wir hiermit anstelle und im
Namen des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederich
Herzog von Sachsen, Jülich, Kleve und Berg als auch
Engern und Westfalen, unseres gnädigsten Fürsten und Herrn,
als dem hohen Fürstlichen Obervormund und Landesregierung
des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst
August Konstantin, Herzog von Sachsen, Jülich,
Kleve und Berg als auch Engern und Westfalen, ebenfalls unseres
gnädigsten Fürsten und Herrn, dass Sie
verfügen, dass der genannte Orthey nach geschehe-
ner Verlesung des Namens von der Kanzel, jedoch ohne
Aufstellung vor dem Altar, [wieder] zum Abendmahl zugelassen werden
soll. Wenn dies nach dem Willen Seiner Fürstlichen Durchlaucht geschieht,
sind wir Ihnen [stets] freundlich zu Diensten.
Eisenach, den 19. April 1751
Fi. S. Obervormundschaftlicher Statthalter des Fürstentums
Eisenach, wie auch zum Obervormundschaftlichen Ober-
Consistorio bestimmte Präsident, Direktor, Räte
und Assessore am genannten Ort.
Kellner