
Altbrief, Brief des Stadthalters des Fürstentums Eisenach Kellner an Ernst August II. Konstantin, worin er über den Fall des Valentin Orthey berichtet, der der unehelichen Schwängerung "der Reyher" schuldig ist
Datierung
29.04.1751
Adressat
Ernst August II., Herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach (1737-1758)
Erwähnung
Friedrich III. Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg (1699-1772)
Absender
Kellner, Stadthalter des Fürstentums Eisenach
Geografischer Bezug
Eisenach, Thüringen, Deutschland
Historische Ortsbezeichnung
Eisenach, Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Material
Papier
Technik
beschriftet
Blattmaß (b x h)
205 x 340 mm
Systematik
Philatelie/Briefe/Vorphilatelie
Transkription
eingegangen, den 29. April 1751
Unsere freundlichen Dienste zuvor,
Sehr ehrwürdiger und hochgelehrter, besonders guter Freund!
Nachdem vom hiesigen Fi. S. Obervormundschaftlichen Statthalter und Ober-
Consistorio dem Valentin Orthey in der Wolfsburg die
ihm wegen der unehelichen Schwängerung der Reyher auferlegte
Kirchenbuße, das Vorknien, gegen Zahlung von 2 Reichstalern Strafe
erlassen worden ist, so verlangen wir hiermit anstelle und im
Namen des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederich
Herzog von Sachsen, Jülich, Kleve und Berg als auch
Engern und Westfalen, unseres gnädigsten Fürsten und Herrn,
als dem hohen Fürstlichen Obervormund und Landesregierung
des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst
August Konstantin, Herzog von Sachsen, Jülich,
Kleve und Berg als auch Engern und Westfalen, ebenfalls unseres
gnädigsten Fürsten und Herrn, dass Sie
verfügen, dass der genannte Orthey nach geschehe-
ner Verlesung des Namens von der Kanzel, jedoch ohne
Aufstellung vor dem Altar, [wieder] zum Abendmahl zugelassen werden
soll. Wenn dies nach dem Willen Seiner Fürstlichen Durchlaucht geschieht,
sind wir Ihnen [stets] freundlich zu Diensten.
Eisenach, den 19. April 1751
Fi. S. Obervormundschaftlicher Statthalter des Fürstentums
Eisenach, wie auch zum Obervormundschaftlichen Ober-
Consistorio bestimmte Präsident, Direktor, Räte
und Assessore am genannten Ort.
Kellner
Unsere freundlichen Dienste zuvor,
Sehr ehrwürdiger und hochgelehrter, besonders guter Freund!
Nachdem vom hiesigen Fi. S. Obervormundschaftlichen Statthalter und Ober-
Consistorio dem Valentin Orthey in der Wolfsburg die
ihm wegen der unehelichen Schwängerung der Reyher auferlegte
Kirchenbuße, das Vorknien, gegen Zahlung von 2 Reichstalern Strafe
erlassen worden ist, so verlangen wir hiermit anstelle und im
Namen des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederich
Herzog von Sachsen, Jülich, Kleve und Berg als auch
Engern und Westfalen, unseres gnädigsten Fürsten und Herrn,
als dem hohen Fürstlichen Obervormund und Landesregierung
des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst
August Konstantin, Herzog von Sachsen, Jülich,
Kleve und Berg als auch Engern und Westfalen, ebenfalls unseres
gnädigsten Fürsten und Herrn, dass Sie
verfügen, dass der genannte Orthey nach geschehe-
ner Verlesung des Namens von der Kanzel, jedoch ohne
Aufstellung vor dem Altar, [wieder] zum Abendmahl zugelassen werden
soll. Wenn dies nach dem Willen Seiner Fürstlichen Durchlaucht geschieht,
sind wir Ihnen [stets] freundlich zu Diensten.
Eisenach, den 19. April 1751
Fi. S. Obervormundschaftlicher Statthalter des Fürstentums
Eisenach, wie auch zum Obervormundschaftlichen Ober-
Consistorio bestimmte Präsident, Direktor, Räte
und Assessore am genannten Ort.
Kellner
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2009.678
Das im Brief erwähnte Vorknien war eine öffentliche Kirchenstrafe für öffentliche Sünden oder Verbrechen, bei der die betreffende Person einmal/mehrfach während des Gottesdienstes, der Christenlehre oder dergleichen in einer/mehrerer Kirchen, mitunter mit einer Kerze oder Rute in der Hand, vor dem Altar knien musste und eine angemessene Strafpredigt gehalten wurde.
Ernst August II. Konstantin (auch Constantin) war beim Tod seines Vaters 1748 erst 11 Jahre alt. Bis zu seiner Volljährigkeit übernahmen die Herzöge Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg für Eisenach und Franz Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld für Weimar zunächst die Regentschaft. Er wurde am Gothaer Hof erzogen. 1755 wurde Herzog Ernst August II. Konstantin vom Kaiser für volljährig erklärt und begann selbständig zu regieren, heiratete 1756 Anna Amalia, Prinzessin von Braunschweig-Wolfenbüttel und starb bereits 1758.
Ernst August II. Konstantin (auch Constantin) war beim Tod seines Vaters 1748 erst 11 Jahre alt. Bis zu seiner Volljährigkeit übernahmen die Herzöge Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg für Eisenach und Franz Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld für Weimar zunächst die Regentschaft. Er wurde am Gothaer Hof erzogen. 1755 wurde Herzog Ernst August II. Konstantin vom Kaiser für volljährig erklärt und begann selbständig zu regieren, heiratete 1756 Anna Amalia, Prinzessin von Braunschweig-Wolfenbüttel und starb bereits 1758.
Zitiervorschlag
Altbrief, Brief des Stadthalters des Fürstentums Eisenach Kellner an Ernst August II. Konstantin, worin er über den Fall des Valentin Orthey berichtet, der der unehelichen Schwängerung "der Reyher" schuldig ist, 29.04.1751; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2009.678,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/8c62d061-f522-40c1-9f83-494117812e51 (zuletzt aktualisiert: 14.9.2025)