Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Altbrief, Brief des Stadthalters des Fürstentums Eisenach Kellner an Ernst August II. Konstantin, worin er über den Fall des Valentin Orthey berichtet, der der unehelichen Schwängerung der Reyher schuldig ist;;Datierung 29.04.1751;Adressat Ernst August II., Herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach (1737-1758) | Erwähnung Friedrich III. Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg (1699-1772);Material Papier | Technik beschriftet;Blattmaß (b x h) 205 x 340 mm;Philatelie/Briefe/Vorphilatelieeingegangen, den 29. April 1751Unsere freundlichen Dienste zuvor,Sehr ehrwürdiger und hochgelehrter, besonders guter Freund!Nachdem vom hiesigen Fi. S. Obervormundschaftlichen Statthalter und Ober-Consistorio dem Valentin Orthey in der Wolfsburg dieihm wegen der unehelichen Schwängerung der Reyher auferlegte Kirchenbuße, das Vorknien, gegen Zahlung von 2 Reichstalern Strafeerlassen worden ist, so verlangen wir hiermit anstelle und im Namen des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn FriederichHerzog von Sachsen, Jülich, Kleve und Berg als auch Engern und Westfalen, unseres gnädigsten Fürsten und Herrn,als dem hohen Fürstlichen Obervormund und Landesregierung des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn ErnstAugust Konstantin, Herzog von Sachsen, Jülich, Kleve und Berg als auch Engern und Westfalen, ebenfalls unseres gnädigsten Fürsten und Herrn, dass Sie verfügen, dass der genannte Orthey nach geschehe-ner Verlesung des Namens von der Kanzel, jedoch ohneAufstellung vor dem Altar, [wieder] zum Abendmahl zugelassen werden soll. Wenn dies nach dem Willen Seiner Fürstlichen Durchlaucht geschieht,sind wir Ihnen [stets] freundlich zu Diensten.Eisenach, den 19. April 1751Fi. S. Obervormundschaftlicher Statthalter des FürstentumsEisenach, wie auch zum Obervormundschaftlichen Ober-Consistorio bestimmte Präsident, Direktor, Räte und Assessore am genannten Ort.Kellner;Original;3.2009.678;;Das im Brief erwähnte Vorknien war eine öffentliche Kirchenstrafe für öffentliche Sünden oder Verbrechen, bei der die betreffende Person einmal/mehrfach während des Gottesdienstes, der Christenlehre oder dergleichen in einer/mehrerer Kirchen, mitunter mit einer Kerze oder Rute in der Hand, vor dem Altar knien musste und eine angemessene Strafpredigt gehalten wurde. Ernst August II. Konstantin (auch Constantin) war beim Tod seines Vaters 1748 erst 11 Jahre alt. Bis zu seiner Volljährigkeit übernahmen die Herzöge Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg für Eisenach und Franz Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld für Weimar zunächst die Regentschaft. Er wurde am Gothaer Hof erzogen. 1755 wurde Herzog Ernst August II. Konstantin vom Kaiser für volljährig erklärt und begann selbständig zu regieren, heiratete 1756 Anna Amalia, Prinzessin von Braunschweig-Wolfenbüttel und starb bereits 1758.;;Kellner, Stadthalter des Fürstentums Eisenach;Geografischer Bezug Eisenach, Thüringen, Deutschland | Historische Ortsbezeichnung Eisenach, Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;