
Schild "Aufschrift und Marke nicht vergessen! Absender angeben!"
Herstellungszeitraum
ab 1920
Hersteller
Emaillierwerk Gottfried Dichanz (gegr. 1900)
Herstellungsort
Berlin
Material
Metall, Emaille
Farbe
weiß, schwarz
Objektmaß (b x h x t)
250 x 130 x 20 mm
Gewicht
0,5 kg
Systematik
Gebäudeeinrichtung/Informationseinrichtungen/Hinweistafeln
Aufschrift
"Aufschrift und Marke nicht vergessen! Absender angeben!"
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.0.1227
Schlagworte
Schild, Schalterhalle, Postamt, Deutsche Reichspost
Mit Amtsblatt-Verfügung Nr. 36 vom 29. April 1920 wurde für alle Postsendungen die Absenderangabe vorgeschrieben.
In den Schalterhallen der Reichspost wurden daher Emailleschilder mit einem appelierenden Charakter aufgehängt, vorzugsweise in der Nähe der Briefkästen.
"Bei Hinweisschildern und Inschriften sind stets deutliche Schriftzeichen mit großen Anfangs- und kleinen Innenbuchstaben zu verwenden. Für Innenräume genügen im allgemeinen Schilder aus Pappe, die von den Dienststellen selbst hergestellt sind; Emailschilder können für Innenräume beschafft werden, wo Publikum verkehrt und eine dauernde Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post- und Telegraphie ADA, Abschnitt IV,1, Postbauwesen und Mietangelegenheiten, 1923 (Ergänzung Ende 1925), Seite 33 § 49 Hinweisschilder, Aushänge)
Das Amtsblatt des Reichspostministeriums vom 2. Oktober 1925 erließ die Verfügung Nr. 544 zu Emailleschildern: "Bezeichnungs- und Hinweisschilder aus Emaille können zur Verwendung in Innenräumen fortan wieder beschafft werden. Sie kommen in erster Linie für Räume in Betracht, wo Publikum verkehrt. Sie werden aber nur da verwendet, wo eine dauernde, nicht vorübergehende Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt." (Amtsblatt Nr. 93, Jahrgang 1925)
"Aufschrift, früher Adresse, ist die Bezeichnung des Empfängers auf den Postsendungen. (...) Aushänge und Tafeln, durch welche die Auflieferer an Vorhandensein, Richtigkeit und Deutlichkeit der Aufschrift erinnert werden, hängen in den Fluren und Schaltervorräumen der Postanstalten aus, finden sich über den Staßenbriefkästen usw. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 44)
In den Schalterhallen der Reichspost wurden daher Emailleschilder mit einem appelierenden Charakter aufgehängt, vorzugsweise in der Nähe der Briefkästen.
"Bei Hinweisschildern und Inschriften sind stets deutliche Schriftzeichen mit großen Anfangs- und kleinen Innenbuchstaben zu verwenden. Für Innenräume genügen im allgemeinen Schilder aus Pappe, die von den Dienststellen selbst hergestellt sind; Emailschilder können für Innenräume beschafft werden, wo Publikum verkehrt und eine dauernde Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post- und Telegraphie ADA, Abschnitt IV,1, Postbauwesen und Mietangelegenheiten, 1923 (Ergänzung Ende 1925), Seite 33 § 49 Hinweisschilder, Aushänge)
Das Amtsblatt des Reichspostministeriums vom 2. Oktober 1925 erließ die Verfügung Nr. 544 zu Emailleschildern: "Bezeichnungs- und Hinweisschilder aus Emaille können zur Verwendung in Innenräumen fortan wieder beschafft werden. Sie kommen in erster Linie für Räume in Betracht, wo Publikum verkehrt. Sie werden aber nur da verwendet, wo eine dauernde, nicht vorübergehende Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt." (Amtsblatt Nr. 93, Jahrgang 1925)
"Aufschrift, früher Adresse, ist die Bezeichnung des Empfängers auf den Postsendungen. (...) Aushänge und Tafeln, durch welche die Auflieferer an Vorhandensein, Richtigkeit und Deutlichkeit der Aufschrift erinnert werden, hängen in den Fluren und Schaltervorräumen der Postanstalten aus, finden sich über den Staßenbriefkästen usw. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 44)
Zitiervorschlag
Schild "Aufschrift und Marke nicht vergessen! Absender angeben!", ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.0.1227,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/8bf16ec0-74f6-4ba2-905c-499e371d50d3 (zuletzt aktualisiert: 9.5.2025)