Versuchszähnungsbogen für die Freimarken Großbritanniens ab 1850
Datierung
um 1849
Hersteller
Henry Archer (1799 - 1863)
Geografischer Bezug
Großbritannien
Material
Papier
Farbe
hellblaugrau
Technik
gezähnt; handschriftlich
Blattmaß (b x h)
269 x 509 mm
Systematik
Philatelie/Entwürfe, Druckunterlagen/Probedrucke
handschriftlich
"Specimen No 9 showing the manner in which it is proposed to perforate the sheets // of P + 2 [...] stamps" (oben, mit Tinte/Tusche)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
2.2006.2243
Schlagworte
Briefmarke, Zähnung, Specimen
Als die Briefmarken 1840 in Großbritannien eingeführt wurden, mussten die Marken beim Verkaufen einzeln mit der Schere aus dem Bogen geschnitten werden. Im Jahr 1847 machte der Geschäftsmann Henry Archer dem Generalpostmeister den Vorschlag, die Markenbogen maschinell zu perforieren, um die jeweils 240 Marken leichter trennen zu können. Dafür verwendete Archer eine "Roulettier-Maschine", die die Marken jedoch nicht zähnte, sondern mit einem schmalen Durchstich versah. Anfang 1848 bekam Archer die Erlaubnis, auf eigene Kosten weitere Versuche mit dem neuen Verfahren durchzuführen.
Erst die dritte von Archer konstruierte Maschine produzierte keinen Durchstich mehr, sondern eine echte Zähnung, bei der Löcher aus dem Papier herausgestanzt wurden. Diese Maschine, die sich Archer am 23. November 1848 patentieren ließ, war eine Reihenzähnungsmaschine, in der eine Art "Kamm" mit einer langen waagerechten Reihe und 2 x 13 kurzen senkrechten Reihen von "Zähnen" jeweils die erste Reihe von zwei nebeneinander liegenden Bogen gleichzeitig "lochte", dann die Bogen weiterschob, die nächste Reihe zähnte usw. Da jeweils fünf Bogen übereinanderlagen, wurden mit einem kompletten Zähnungsvorgang immer 10 Bogen gezähnt. Wegen der leicht unterschiedlichen Maße der Bogen durch die Gummierung und den Druck fielen die Zähnungen, die ab Dezember 1848 bei Perkins, Bacon & Petch stattfanden, trotzdem noch unbefriedigend aus.
Nach einer weiteren Anpassung der Maschine im Frühjahr 1850 durch eine Justiervorrichtung wurde Archers Erfindung im August des Jahres für gebrauchsfähig erklärt, doch zogen sich die Verhandlungen über den offiziellen Ankauf der Maschine und der dazugehörigen Patente noch bis 1852 hin.
Der hochauflösende Scan des Zähnungsbogens steht Ihnen unter www.bilder.mspt.de zur Verfügung.
Erst die dritte von Archer konstruierte Maschine produzierte keinen Durchstich mehr, sondern eine echte Zähnung, bei der Löcher aus dem Papier herausgestanzt wurden. Diese Maschine, die sich Archer am 23. November 1848 patentieren ließ, war eine Reihenzähnungsmaschine, in der eine Art "Kamm" mit einer langen waagerechten Reihe und 2 x 13 kurzen senkrechten Reihen von "Zähnen" jeweils die erste Reihe von zwei nebeneinander liegenden Bogen gleichzeitig "lochte", dann die Bogen weiterschob, die nächste Reihe zähnte usw. Da jeweils fünf Bogen übereinanderlagen, wurden mit einem kompletten Zähnungsvorgang immer 10 Bogen gezähnt. Wegen der leicht unterschiedlichen Maße der Bogen durch die Gummierung und den Druck fielen die Zähnungen, die ab Dezember 1848 bei Perkins, Bacon & Petch stattfanden, trotzdem noch unbefriedigend aus.
Nach einer weiteren Anpassung der Maschine im Frühjahr 1850 durch eine Justiervorrichtung wurde Archers Erfindung im August des Jahres für gebrauchsfähig erklärt, doch zogen sich die Verhandlungen über den offiziellen Ankauf der Maschine und der dazugehörigen Patente noch bis 1852 hin.
Der hochauflösende Scan des Zähnungsbogens steht Ihnen unter www.bilder.mspt.de zur Verfügung.
Zitiervorschlag
Versuchszähnungsbogen für die Freimarken Großbritanniens ab 1850, um 1849; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 2.2006.2243,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/65aefb0e-71d7-46e8-9c17-12e246cb6f6d (zuletzt aktualisiert: 5.1.2025)