
Fotografie; Gruppenaufnahne von Kraftfahrzeugführern der Deutschen Reichspost in Dienstkleidung während der Fahrschulausbildung
Postkraftwagen mit Zulassungsnummer RP-16533
Datierung
um 1940
Hersteller
unbekannt
Geografischer Bezug
Deutschland
Material
Papier
Farbe
schwarzweiß
Blattmaß (b x h)
91 x 65 mm
Bildmaß (b x h)
82 x 56 mm
Systematik
Fotografien/Schwarzweißfotografien/Schwarzweiß-Positive
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2012.4876
Schlagworte
Kraftpostwesen, Postgeschichte, Postkraftwagen, Postfuhrwesen, Deutsche Reichspost, Dienstkleidung, Fahrschule, Stiefel, Parteiabzeichen
Der rechts im Bild stehende Postmitarbeiter trägt am linken Jacken-Revers höchstwahrscheinlich das Parteiabzeichen der NASDAP.
Zur Tragevorschrift verschiedener Abzeichen erschien im Amtsblatt des Reichspostministeriums, Jahrgang 1938, Nr. 143, Seite 844 die Verordnung 603/1938 (Tragen von Abzeichen der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände zur Dienstkleidung). Darin hieß es: "(...) 2. Die Inhaber mehrere Traditionsabzeichen dürfen zu gleicher Zeit nur eins tragen. (...). 2.1 Ferner kann das allgemeine Parteiabzeichen entweder auf dem zur Dienstkleidung gehörenden Binder (Schlips) unterhalb des Knotens oder auf der linken Brusttasche (soweit nicht vorhanden, an der entsprechenden Stelle des Uniformrockes) getragen werden. (...) 3. Die Hakenkreuzarmbinde ist zur Dienstkleidung nicht zu tragen. (...)"
Zur Tragevorschrift verschiedener Abzeichen erschien im Amtsblatt des Reichspostministeriums, Jahrgang 1938, Nr. 143, Seite 844 die Verordnung 603/1938 (Tragen von Abzeichen der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände zur Dienstkleidung). Darin hieß es: "(...) 2. Die Inhaber mehrere Traditionsabzeichen dürfen zu gleicher Zeit nur eins tragen. (...). 2.1 Ferner kann das allgemeine Parteiabzeichen entweder auf dem zur Dienstkleidung gehörenden Binder (Schlips) unterhalb des Knotens oder auf der linken Brusttasche (soweit nicht vorhanden, an der entsprechenden Stelle des Uniformrockes) getragen werden. (...) 3. Die Hakenkreuzarmbinde ist zur Dienstkleidung nicht zu tragen. (...)"
Zitiervorschlag
Fotografie; Gruppenaufnahne von Kraftfahrzeugführern der Deutschen Reichspost in Dienstkleidung während der Fahrschulausbildung, um 1940; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2012.4876,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/4dd41a6c-ebc8-45c9-9e31-73207cd54dc6 (zuletzt aktualisiert: 30.4.2025)