Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Fotografie. Gruppenaufnahne von Kraftfahrzeugführern der Deutschen Reichspost in Dienstkleidung während der Fahrschulausbildung;Postkraftwagen mit Zulassungsnummer RP-16533;Datierung um 1940;Hersteller unbekannt;Material Papier | Farbe schwarzweiß;Blattmaß (b x h) 91 x 65 mm | Bildmaß (b x h) 82 x 56 mm;Fotografien/Schwarzweißfotografien/Schwarzweiß-Positive;Original;3.2012.4876;Kraftpostwesen | Postgeschichte | Postkraftwagen | Postfuhrwesen | Deutsche Reichspost | Dienstkleidung | Fahrschule | Stiefel | Parteiabzeichen;Der rechts im Bild stehende Postmitarbeiter trägt am linken Jacken-Revers höchstwahrscheinlich das Parteiabzeichen der NASDAP. Zur Tragevorschrift verschiedener Abzeichen erschien im Amtsblatt des Reichspostministeriums, Jahrgang 1938, Nr. 143, Seite 844 die Verordnung 603/1938 (Tragen von Abzeichen der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände zur Dienstkleidung). Darin hieß es: (...) 2. Die Inhaber mehrere Traditionsabzeichen dürfen zu gleicher Zeit nur eins tragen. (...). 2.1 Ferner kann das allgemeine Parteiabzeichen entweder auf dem zur Dienstkleidung gehörenden Binder (Schlips) unterhalb des Knotens oder auf der linken Brusttasche (soweit nicht vorhanden, an der entsprechenden Stelle des Uniformrockes) getragen werden. (...) 3. Die Hakenkreuzarmbinde ist zur Dienstkleidung nicht zu tragen. (...);;;Geografischer Bezug Deutschland;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;