
Schild, "Aufschrift und Marke nicht vergessen! Absender angeben!" (Frakturschrift), Deutsche Reichspost
Datierung
ab 1920
Hersteller
Emaillierwerk Gottfried Dichanz (gegr. 1900)
Herstellungsort
Deutschland; Berlin
Material
Metall, Emaille
Farbe
schwarz, weiß, rot
Objektmaß (b x h x t)
250 x 125 x 10 mm
Gewicht
0,34 kg
Systematik
Architektur/Posthausschilder, Außenbeschilderung
Aufschrift
"Aufschrift und Marke nicht vergessen! Absender angeben!" (erhaben) (Vorderseite)
Firmenschild
"Emaillirwerk Gottfried Dichanz, Berlin S.O. 33." (Vorderseite unten rechts)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.2001
Schlagworte
Deutsche Reichspost, Schild, Schalterhalle
Die Herstellerfirma wurde im Jahr 1900 gegründet. Mit Amtsblatt-Verfügung Nr. 36 vom 29. April 1920 wurde für alle Postsendungen die Absenderangabe vorgeschrieben.
In den Schalterhallen der Reichspost wurden daher Emailleschilder mit einem appelierenden Charakter aufgehängt, vorzugsweise in der Nähe der Briefkästen.
Das Amtsblatt des Reichspostministeriums vom 2. Oktober 1925 erließ die Verfügung Nr. 544 zu Emailleschildern: "Bezeichnungs- und Hinweisschilder aus Emaille können zur Verwendung in Innenräumen fortan wieder beschafft werden. Sie kommen in erster Linie für Räume in Betracht, wo Publikum verkehrt. Sie werden aber nur da verwendet, wo eine dauernde, nicht vorübergehende Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt." (Amtsblatt Nr. 93, Jahrgang 1925)
"Aufschrift, früher Adresse, ist die Bezeichnung des Empfängers auf den Postsendungen. (...) Aushänge und Tafeln, durch welche die Auflieferer an Vorhandensein, Richtigkeit und Deutlichkeit der Aufschrift erinnert werden, hängen in den Fluren und Schaltervorräumen der Postanstalten aus, finden sich über den Staßenbriefkästen usw. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 44)
In den Schalterhallen der Reichspost wurden daher Emailleschilder mit einem appelierenden Charakter aufgehängt, vorzugsweise in der Nähe der Briefkästen.
Das Amtsblatt des Reichspostministeriums vom 2. Oktober 1925 erließ die Verfügung Nr. 544 zu Emailleschildern: "Bezeichnungs- und Hinweisschilder aus Emaille können zur Verwendung in Innenräumen fortan wieder beschafft werden. Sie kommen in erster Linie für Räume in Betracht, wo Publikum verkehrt. Sie werden aber nur da verwendet, wo eine dauernde, nicht vorübergehende Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt." (Amtsblatt Nr. 93, Jahrgang 1925)
"Aufschrift, früher Adresse, ist die Bezeichnung des Empfängers auf den Postsendungen. (...) Aushänge und Tafeln, durch welche die Auflieferer an Vorhandensein, Richtigkeit und Deutlichkeit der Aufschrift erinnert werden, hängen in den Fluren und Schaltervorräumen der Postanstalten aus, finden sich über den Staßenbriefkästen usw. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 44)
Zitiervorschlag
Schild, "Aufschrift und Marke nicht vergessen! Absender angeben!" (Frakturschrift), Deutsche Reichspost, 1920er Jahre; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.2001,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/2f94b8a2-d812-4e12-9911-69b2468c4ff2 (zuletzt aktualisiert: 9.5.2025)