


Messer, zum Fertigen von Federkielen
Datierung
um 1800
Hersteller
unbekannt
Material
Holz (poliert), Messing, Eisen
Farbe
schwarz, goldfarben, grau
Objektmaß (b x h x t)
105 x 17 x 16 mm
Gewicht
32 g
Systematik
Schreibkultur, Schreibgeräte, Bürotechnik/Schreibgerätezubehör/Spitzgeräte und Bleistiftanspitzer
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.1438
Schlagworte
Schreibgerät, Schreibzeug
An einem Ende des Griffs kann ein Messer herausgeschoben werden (zum Schneiden und Abkneifen), am anderen Ende befindet sich eine Vorrichtung zum Prägen von Federkielen.
Das Objekt wurde 1973 für die Museumssammlung bei einem Händler in Frankfurt/ Main erworben.
"Federgelder oder Vergütungen auf kleine Schreibbedürfnisse, wie die amtliche Bezeichnung lautete, gab es schon bei der preußischen Postverwaltung. Bereits in der Dienstinstruktion von 1850 (Abschn. XII § 10) sind sie aufgeführt. Diese 'Aversionalbeträge' wurden zur Beschaffung von Federn, Ziehfedern, Reißfedern, Bleistift, Rötel, Federmessern, Radiermessern, Falzbeinen, Linealen und Gummi gezahlt. Ihre Höhe hat vielfache Schwankungen durchgemacht. Seit dem Jahre 1910 (Amtsblatt Verfügung Nr. 103/1910) betrug sie für alle höheren und mittleren Beamten mit Ausnahme der Kanzleibeamten bei den Oberpostdirektionen 6 Mark, für die Kanzleibeamten 12 Mark und für die Unterbeamten 2 Mark. Die Vergütung wurde allgemein vierteljährlich im voraus gezahlt. Am 1.1.1922 (Amtsblatt Verfügung Nr. 87/1921 S. 217) ist sie weggefallen. Sämtlichen Beamten und den nicht im Beamtenverhältnis stehenden Personen - mit Ausnahme der Beamten im Nebenamt - werden seitdem Federhalter, Stahlfedern, Beistifte, Tintenstifte, Buntstifte und schwarze Füllhaltertinte auf Kosten der Postkasse geliefert. Sonstige Schreibmittel, wie Füllhalter, Kugelschreiber, Radiergummi, Ziehfedern, Reißfedern, Schabmesser, Falzbeine, Lineale usw. haben die Beamten auf eigene Rechnung zu beschaffen."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, S. 264)
Das Objekt wurde 1973 für die Museumssammlung bei einem Händler in Frankfurt/ Main erworben.
"Federgelder oder Vergütungen auf kleine Schreibbedürfnisse, wie die amtliche Bezeichnung lautete, gab es schon bei der preußischen Postverwaltung. Bereits in der Dienstinstruktion von 1850 (Abschn. XII § 10) sind sie aufgeführt. Diese 'Aversionalbeträge' wurden zur Beschaffung von Federn, Ziehfedern, Reißfedern, Bleistift, Rötel, Federmessern, Radiermessern, Falzbeinen, Linealen und Gummi gezahlt. Ihre Höhe hat vielfache Schwankungen durchgemacht. Seit dem Jahre 1910 (Amtsblatt Verfügung Nr. 103/1910) betrug sie für alle höheren und mittleren Beamten mit Ausnahme der Kanzleibeamten bei den Oberpostdirektionen 6 Mark, für die Kanzleibeamten 12 Mark und für die Unterbeamten 2 Mark. Die Vergütung wurde allgemein vierteljährlich im voraus gezahlt. Am 1.1.1922 (Amtsblatt Verfügung Nr. 87/1921 S. 217) ist sie weggefallen. Sämtlichen Beamten und den nicht im Beamtenverhältnis stehenden Personen - mit Ausnahme der Beamten im Nebenamt - werden seitdem Federhalter, Stahlfedern, Beistifte, Tintenstifte, Buntstifte und schwarze Füllhaltertinte auf Kosten der Postkasse geliefert. Sonstige Schreibmittel, wie Füllhalter, Kugelschreiber, Radiergummi, Ziehfedern, Reißfedern, Schabmesser, Falzbeine, Lineale usw. haben die Beamten auf eigene Rechnung zu beschaffen."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, S. 264)
Zitiervorschlag
Messer, zum Fertigen von Federkielen, um 1800; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.1438,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/18dedcde-0282-4aaa-86ab-fbadba393d37 (zuletzt aktualisiert: 29.6.2025)