Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Messer, zum Fertigen von Federkielen;;Datierung um 1800;Hersteller unbekannt;Material Holz (poliert), Messing, Eisen | Farbe schwarz, goldfarben, grau;Objektmaß (b x h x t) 105 x 17 x 16 mm | Gewicht 32 g;Schreibkultur, Schreibgeräte, Bürotechnik/Schreibgerätezubehör/Spitzgeräte und Bleistiftanspitzer;Original;4.0.1438;Schreibgerät | Schreibzeug;An einem Ende des Griffs kann ein Messer herausgeschoben werden (zum Schneiden und Abkneifen), am anderen Ende befindet sich eine Vorrichtung zum Prägen von Federkielen.Das Objekt wurde 1973 für die Museumssammlung bei einem Händler in Frankfurt/ Main erworben.Federgelder oder Vergütungen auf kleine Schreibbedürfnisse, wie die amtliche Bezeichnung lautete, gab es schon bei der preußischen Postverwaltung. Bereits in der Dienstinstruktion von 1850 (Abschn. XII § 10) sind sie aufgeführt. Diese Aversionalbeträge wurden zur Beschaffung von Federn, Ziehfedern, Reißfedern, Bleistift, Rötel, Federmessern, Radiermessern, Falzbeinen, Linealen und Gummi gezahlt. Ihre Höhe hat vielfache Schwankungen durchgemacht. Seit dem Jahre 1910 (Amtsblatt Verfügung Nr. 103/1910) betrug sie für alle höheren und mittleren Beamten mit Ausnahme der Kanzleibeamten bei den Oberpostdirektionen 6 Mark, für die Kanzleibeamten 12 Mark und für die Unterbeamten 2 Mark. Die Vergütung wurde allgemein vierteljährlich im voraus gezahlt. Am 1.1.1922 (Amtsblatt Verfügung Nr. 87/1921 S. 217) ist sie weggefallen. Sämtlichen Beamten und den nicht im Beamtenverhältnis stehenden Personen - mit Ausnahme der Beamten im Nebenamt - werden seitdem Federhalter, Stahlfedern, Beistifte, Tintenstifte, Buntstifte und schwarze Füllhaltertinte auf Kosten der Postkasse geliefert. Sonstige Schreibmittel, wie Füllhalter, Kugelschreiber, Radiergummi, Ziehfedern, Reißfedern, Schabmesser, Falzbeine, Lineale usw. haben die Beamten auf eigene Rechnung zu beschaffen.(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, S. 264);;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;33