Hersteller
Bonner Fahnenfabrik (gegr. 1866)
Geografischer Bezug
Deutschland (BRD)
Objektmaß (b x h x t)
1.100 x 720 x 10 mm
Systematik
Architektur/Fahnen, Beflaggung
Schlagworte
Schiffspost, Flagge, Fahne, Deutsche Bundespost
"Durch eine Rechtsverordnung zum Flaggengesetz vom 8.2.1951 (RGBl. I, S.79) wurde die Postsignalflagge am 5.12.1951 eingeführt. Sie ist für alle Seeschiffe bestimmt, die nach dem o.a. Flaggengesetz die Bundesflagge führen dürfen. Solange die Seeschiffe Post im Auftrag der Deutschen Bundespost befördern und an Bord haben, führen sie neben der Bundesflagge die Postsignalflagge im Vortopp; die Postsignalflagge für Seeschiffe ist eine dreieckige goldfarbene Flagge (Stander), deren Höhe zur Länge sich wie 3 : 5 verhält. Die beiden Längsseiten sind mit je einem schwarzen (außen) und roten (innen) Randstreifen versehen; die Breite jedes Streifens beträgt 1/12 der Höhe der Flagge. In dem goldfarbenen Feld befindet sich ein schwarzes Posthorn, dessen Mundstück nach links zeigt (s. Abbildung)."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, Seite 557)
Zitiervorschlag
Postsignalflagge für Seeschiffe, Deutsche Bundespost, 1971; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.590,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/f9953d32-b2a2-4025-a9fe-6d842f1b44b6 (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)