Verwendungsort
Roseburg, Schleswig-Holstein, Deutschland
Material
Glas/Emaille; Metall/Eisen
Objektmaß (b x h x t)
250 x 330 x 18 mm
Systematik
Architektur/Posthausschilder, Außenbeschilderung
Aufschrift
"Amtlicher Verkauf // von // Postfreimarken" (Vorderseite)
Schlagworte
Schleswig-Holstein, Briefmarke, Schild, Referenzobjekt, Gastronomie
"Amtliche Verkaufstellen für Postwertzeichen werden für den Kleinvertrieb von Postwertzeichen bei Geschäftsleuten usw. eingerichtet.
Geschichte: Die Einrichtung der amtlichen Verkaufstellen begann 1872. Der Verkäufer galt als Beauftragter der Reichspostverwaltung; er hatte an seinem Geschäftsraum ein Schild mit Kaiserkrone und Posthorn und der Aufschrift 'Amtliche Verkaufstelle für Postfreimarken' anzubringen und war verpflichtet, die Marken zu keinem höheren als dem Nennwert zu verkaufen. Eine Sicherheit hatte er nicht zu stellen; er bezog für den Verkauf der Wertzeichen keine Vergütung oder Tantieme. Zuerst wurde ein eiserner Bestand in Höhe von 25 bis 50 Talern geliefert, der gegen bar ergänzt werden musste und von Zeit zu Zeit von der Postanstalt geprüft werden sollte. Zur Aufbewahrung der Wertzeichen wurden Mappen unentgeltlich geliefert. Bald darauf wurde angeregt, daß auch der erste Bestand an Wertzeichen gegen Barzahlung entnommen werden möchte. Ende 1872 wurde auch der Verkauf von Wechselstempelmarken und Wechselvordrucken zugelassen. 1873 wurde die Einrichtung auf bedeutendere Landorte ausgedehnt. Den Verkaufstellen, die schon 1872 Mappen mit Tarifen erhalten hatten, wurde von 1873 an das Postblatt regelmäßig geliefert. Von 1897 ab wurden keine schriftlichen Abkommen mehr mit den Inhabern der Markenverkaufstellen geschlossen; statt dessen erhielten sie eine gedruckte Zusammenstellung der 'Besonderen Bestimmungen über das Verhältnis der Inhaber amtlicher Verkaufstellen für Postwertzeichen zur Postverwaltung'; ein zweites Stück mit der Unterschrift des Inhabers war bei der Postanstalt aufzubewahren. Von 1899 an durften die Amtsvorsteher die Inhaber amtlicher Verkaufstellen selbst annehmen. (...).
Ein Schild mit Posthorn und Aufschrift 'Amtlicher Verkauf von Postfreimarken' wird unentgeltlich geliefert. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 17)
"Die Bezeichnung 'Amtliche Verkaufstelle für Postwertzeichen' wird hiermit in 'Amtliche Abgabestelle für Postwertzeichen' geändert. Dementsprechend lautet die Beschriftung der zur Kennzeichnung dieser Stellen dienenden Hausschilder künftig 'Postwertzeichen / Amtliche Abgabestelle'. Von der Auswechslung der vorhandenen Außen-(Eisenblech-) Schilder wird abgesehen. Dagegen sind die für Innenräume bestimmten Pappschilder alsbald durch Pappschilder mit der neuen Inschrift zu ersetzen. (...)"
(Amtsblatt des Reichspostministeriums, 1938, Nr. 16, 8.3.1938, Seite 165, Verfügung 80/1938)
Zitiervorschlag
Schild "Amtlicher Verkauf von Postfreimarken" von der Gastwirtschaft Heitmann in Roseburg (Kreis Herzogtum Lauenburg), ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2010.342,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/f6e93810-da04-4263-92a2-424bf44860a9 (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)