
Dienstkleidung, Deutsche Bundespost, Winterjacke für Postkraftfahrer (Herren), Einfacher Dienst
Datierung
1952 - 1955
Hersteller
unbekannt
Geografischer Bezug
Deutschland (BRD)
Material
Wollstoff
Farbe
grauschwarz
Konfektionsgröße
circa 46 (Herren)
Systematik
Dienstkleidung/Oberkleidung/Jacken
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.6766
Schlagworte
Deutsche Bundespost, Dienstkleidung, Ärmelabzeichen, Kragenspiegel, Postkraftwesen, Winter, Postbus, Kraftpost
Das Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen regelte in der Verfügung Nr. 15/1952 vom 11. Januar 1952 die neue "Dienstkleidung bei der Deutschen Bundespost". Dazu gehörte auch diese "Winterwolljoppe", die mit Kragenspiegeln als "Laufbahnkennzeichen" sowie dem "Kraftfahr-Ärmelabzeichen für die Dienstkleidung aller Kraftfahrzeugführer" zu tragen war.
"Verfügung Nr. 547/ 1959 Dienstkleidung
Zur Amtsblattverfügung Nr. 610/1957, S. 1043
Die Auftragefrist für die Dienstkleidung alter Art mit den alten Dienstabzeichen wird unwiderruflich bis zum 30. April 1961 verlängert. Von diesem Zeitpunkt an darf nur noch die neue Dienstkleidung getragen werden.
Es ist nicht zulässig, während der Auftragezeit ein Dienstkleidungsstück alter Art zugleich mit einem Stück der neuen Art zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Mäntel, Umhänge und Überziehjacken alter Ausführung. Diese Kleidungsstücke dürfen bis zum vorgenannten Auftragezeitpunkt zugleich mit der neuen Dienstkleidung getragen werden."
(Amtsblatt des BUndespostministers für das Post- und Fernmeldewesen, 9. Oktober 1959, S. 695)
Die Jacke gelangte 1957 über Einrichtungen der Bundespost in die Sammlung der späteren Museumsstiftung.
"Verfügung Nr. 547/ 1959 Dienstkleidung
Zur Amtsblattverfügung Nr. 610/1957, S. 1043
Die Auftragefrist für die Dienstkleidung alter Art mit den alten Dienstabzeichen wird unwiderruflich bis zum 30. April 1961 verlängert. Von diesem Zeitpunkt an darf nur noch die neue Dienstkleidung getragen werden.
Es ist nicht zulässig, während der Auftragezeit ein Dienstkleidungsstück alter Art zugleich mit einem Stück der neuen Art zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Mäntel, Umhänge und Überziehjacken alter Ausführung. Diese Kleidungsstücke dürfen bis zum vorgenannten Auftragezeitpunkt zugleich mit der neuen Dienstkleidung getragen werden."
(Amtsblatt des BUndespostministers für das Post- und Fernmeldewesen, 9. Oktober 1959, S. 695)
Die Jacke gelangte 1957 über Einrichtungen der Bundespost in die Sammlung der späteren Museumsstiftung.
Zitiervorschlag
Dienstkleidung, Deutsche Bundespost, Winterjacke für Postkraftfahrer (Herren), Einfacher Dienst, 1952 - 1955; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.6766,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/eed42773-1126-4c81-9d9c-861091b63674 (zuletzt aktualisiert: 14.9.2025)