
Abrechnungen von Postamt Wennigsen/Deister mit der Hauptkasse Hannover 1 der Deutschen Bundespost
Verwendung
02.01.1969 - 31.12.1969
Herstellungszeitraum
01.1968
Hersteller
unbekannt
Verwendungsort
Wennigsen, Niedersachsen, Deutschland (BRD)
Material
Papier, Kunststoff, Metall
Farbe
hellbeige, goldfarben, grün
Objektmaß (b x h x t)
215 x 150 x 28 mm
Gewicht
501 g
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr > Annahme und Ausgabe (Arbeitsplatzausstattung im Schalterdienst)
Aufschrift
"Schluß für Monat Dezember" (handschriftlich) (Vorderseite oben)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2022.296.8
Schlagworte
Deutsche Bundespost, Postschalter, Niedersachsen, Wennigsen, Formular, Kassenwesen, Hauptkasse
Die Abrechnung mit der Hauptkasse des Abrechnungs-Postamts Hannover 1 erfolgte täglich. In das Formular wurden die ausgezahlten Beträge (z.B. Renten, Barschecks) als "Forderung" und die erhaltenen Beträge (z.B. Zeitungsgeld, Postfachgebühren) als "Schuld" eingetragen. Die Formulare im Format DIN A5 quer sind gelocht und eingeheftet.
"Kassenabschlüsse. (...) Wie of Kassenabschlüsse zu fertigen sind, richtet sich bei der Deutschen Bundespost nach der Art der Kasse und den örtlichen Verhältnissen. Grundsätzlich muß bei jedem Wechsel in der Person des Kassenführers ein Kassenabschluß aufgestellt werden. Im übrigen haben Poststellen I am 15. und am Ende eines jeden Monats nach Aufstellung der monatlichen Abrechnung, Zweigkassen in der Regel täglich und Abrechnungsstellen im allgemeinen wöchentlich einmal, beide außerdem am Monatsende, und Hauptkassen zweimal im Monat, einmal am letzten Werktag und einmal unmittelbar vor Einsendung der Abrechnung A, einen vollständigen Kassenabschluß (d.h. mit Buchabschluß) aufzustellen und den Sollbestand mit dem Istbestand zu vergleichen. Außerdem ist bei Hauptkassen das Kassentagebuch usw. in Fristen von 8 zu 8 Tagen abzuschließen und der hieraus sich ergebende Sollbetrag mit dem Istbestande zu vergleichen. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, S. 376)
"Kassenabschlüsse. (...) Wie of Kassenabschlüsse zu fertigen sind, richtet sich bei der Deutschen Bundespost nach der Art der Kasse und den örtlichen Verhältnissen. Grundsätzlich muß bei jedem Wechsel in der Person des Kassenführers ein Kassenabschluß aufgestellt werden. Im übrigen haben Poststellen I am 15. und am Ende eines jeden Monats nach Aufstellung der monatlichen Abrechnung, Zweigkassen in der Regel täglich und Abrechnungsstellen im allgemeinen wöchentlich einmal, beide außerdem am Monatsende, und Hauptkassen zweimal im Monat, einmal am letzten Werktag und einmal unmittelbar vor Einsendung der Abrechnung A, einen vollständigen Kassenabschluß (d.h. mit Buchabschluß) aufzustellen und den Sollbestand mit dem Istbestand zu vergleichen. Außerdem ist bei Hauptkassen das Kassentagebuch usw. in Fristen von 8 zu 8 Tagen abzuschließen und der hieraus sich ergebende Sollbetrag mit dem Istbestande zu vergleichen. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, S. 376)
Zitiervorschlag
Abrechnungen von Postamt Wennigsen/Deister mit der Hauptkasse Hannover 1 der Deutschen Bundespost, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2022.296.8,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/e546d1a0-bac5-4f10-b0df-e0a27a1a2795 (zuletzt aktualisiert: 30.3.2025)