In der Telefunken-Zeitung, Jahrgang 3, Heft 18, Oktober 1919, Seite 25 heißt es dazu:
»Je mehr sich die drahtlose Telephonie praktisch brauchbar erweist, desto notwendiger wird auch eine Anrufvorrichtung, welche nur demjenigen Empfänger ein Zeichen gibt, mit dem der Verkehr aufgenommen werden soll. ... Praktisch brauchbar ist nur eine solche Anrufvorrichtung, bei der eine doppelte Selektion erreicht ist, d. h. nicht nur die elektrische Abstimmung, sondern noch eine weitere, die dem betreffenden Stationspaar eigentümlich ist, zur Anwendung gelangt. Dies wird unter Zuhilfenahme eines Resonanz-Relais erreicht, das mit einer ganz bestimmten mechanischen Eigenschwingung versehen, nur dann zu einem Dauerausschlag gelangt, wenn der Sender Impulse in der gleichen mechanischen Frequenz gibt. Nur in diesem Falle wird die Klingel des Lokalstromkreises unseres Resonanzrelais ansprechen, während sie bei jeder Verstimmung des von einem Metronom gesteuerten Senders nur Schwebungen auszuführen vermag. Hierbei besitzen also Sender und Empfänger noch ihre besondere mechanische Kennung und kein weiterer Empfänger spricht auf diese Senderstöße an.«
Zitiervorschlag
"Glocken- und Zeitanrufgerät HR 195" mit Resonanz-Kontaktgalvanometer und Relais für einen Selektivruf einzelner Empfangsstationen, um 1905; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.29704,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/dfa618e7-7d9d-4db1-b972-7803d61c3bf8 (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)