
Aktenordner (DIN A 4) aus dem Reichspost-Zentralamt (RPZ), beschriftet " Wächter B Bad Teplitz-Schönau", Deutsche Reichspost
Datierung
vor 1945
Hersteller
Herdegen
Zulieferer
Leitz (Bürogeräte) (gegr. 1871)
Geografischer Bezug
Deutschland; Berlin; Tschechien; Teplitz-Schönau
Material
Pappe, Metall
Farbe
dunkelgrau, beige
Objektmaß (b x h x t)
275 x 320 x 50 mm
Gewicht
0,39 kg
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Annahme und Ausgabe (Arbeitsplatzausstattung im Schalterdienst)
Aufschrift
"Reichspost-Zentralamt" (Ordner-Rücken)
Beschriftung
"ZG/D 11 , 6411-3 , Wächter B Bad Teplitz-Schönau" (mit Schreibmaschine) (Ordner-Rücken)
Firmenschild
"Herdegen" und "D.R.W.Z." (ordner-Rücken unten)
Aufschrift
"Die ABC-Regeln der Leitz-Ordnung" (in Sütterlin) (Vorblatt)
Beschriftung
"Fg Fotos" (mit Kugelschreiber) (ordner-Rücken)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.6850
Schlagworte
Reichspostzentralamt, Büroausstattung, Kartei, Deutsche Reichspost, Berlin, Tschechien, Teplitz
Karton dunkelgrau marmoriert, innen ein beigefarbenes Vorblatt zur Systematik von Leitz ("Die ABC-Regeln der Leitz-Ordnung") eingeheftet, am Blattende wird verwiesen auf "Die alphabetische Gliederung ist ausführlich behandelt in der RKW-Veröffentlichung Nr.6: 'Die Deutschen Einheits-ABC-Regeln', erschienen im Verlag G. A. Gloeckner, Leipzig C 1."
"(...) Die Akten werden nach einem bestimmten Plan angelegt und zur Erleichterung der Übersicht als allgemeine (General-) Akten, sogenannte A-Akten, und als Sonder- (Spezial-) Akten, sogenannte B-Akten, geführt. Die allgemeinen Akten enthalten die grundlegenden und sonst dauert wertvollen Schriftstücke, die Sonder-Akten die Schriftstücke geringerer Bedeutung und vorübergehenden Wertes. Schriftstücke über einfache Angelegenheiten kommen nicht in die Akten, sondern werden von den bearbeitenden Beamten 'zur Sammlung' genommen, das heißt übersichtlich (etwa monatsweise) geordnet in einfachen Mappen oder gebündelt in Fachwerken aufbewahrt. Welche Schriftstücke zur Sammlung zu bringen und wie lange sie aufzubewahren sind, regeln die Geschäftsordnungen.
Die Akten werden in steife blaue - zum Teil auch graue - mit Aufschrift und sogenanntem Aktenschwanz versehene Deckel eingeheftet. Die Bände sollen nicht stärker als 6 cm und nicht schwerer als 1 kg sein. Bestehen Akten aus mehreren Bänden, so wird auf jedem Band und dem Aktenschwanz die Reihenzahl und auf jedem abgeschlossenen Band auch die Reihenzahl des folgenden Bandes angegeben. Stehen verschiedene Akten in Zusammenhang, so enthält der Deckel des einen Aktenstücks einen Hinwesi auf das andre.
Die Blätter der Personal-Akten werden fortlaufend beziffert, die der andern Akten nur dann, wenn diese aus dem Geschäftskreise der Dienststelle (VAnst, OPD usw.) hinausgehen. Werden Schriftstücke aus Akten entnommen, so muß an der betreffenden Stelle ein Vermerk eingefügt werden, der den Verbleib der Schriftstücke erkennen läßt. Die Akten werden in einer Aktenliste vermerkt und übersichtlich in Fachwerken aufbewahrt, die übereinstimmend mit den Eintragungen in der Aktenliste bezeichnet sind.
(...)
An Stelle der Aktenbände mit eingehefteten Schriftstücken werden vorteilhafter die in kaufmännischen Betrieben seit langem üblichen Ordner (Kippordner, Schnellhefter usw.) benutzt. Das Heften wird hierbei durch Lochen ersetzt. Die Vorzüge der neuen Einrichtung sind: Zeitgewinn, größere Übersicht (die Ordner stehen aufgereiht in den Fachwerken), bessere Ausnutzungsmöglichkeit (Entfernen nicht mehr gebrauchter Schriftstücke durch einfaches Herausnehmen) und größere Wirtschaftlichkeit (auch durch Raumersparnis). Wenn ein Aktenstück mehrere Vorgänge enthält, die in sich geschlossen sind und öfters gebraucht werden, so kann man sie in besondere, mit Bajonettverschluß ausgestattete Hefte einlegen. (...)
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 14/15)
"(...) Die Akten werden nach einem bestimmten Plan angelegt und zur Erleichterung der Übersicht als allgemeine (General-) Akten, sogenannte A-Akten, und als Sonder- (Spezial-) Akten, sogenannte B-Akten, geführt. Die allgemeinen Akten enthalten die grundlegenden und sonst dauert wertvollen Schriftstücke, die Sonder-Akten die Schriftstücke geringerer Bedeutung und vorübergehenden Wertes. Schriftstücke über einfache Angelegenheiten kommen nicht in die Akten, sondern werden von den bearbeitenden Beamten 'zur Sammlung' genommen, das heißt übersichtlich (etwa monatsweise) geordnet in einfachen Mappen oder gebündelt in Fachwerken aufbewahrt. Welche Schriftstücke zur Sammlung zu bringen und wie lange sie aufzubewahren sind, regeln die Geschäftsordnungen.
Die Akten werden in steife blaue - zum Teil auch graue - mit Aufschrift und sogenanntem Aktenschwanz versehene Deckel eingeheftet. Die Bände sollen nicht stärker als 6 cm und nicht schwerer als 1 kg sein. Bestehen Akten aus mehreren Bänden, so wird auf jedem Band und dem Aktenschwanz die Reihenzahl und auf jedem abgeschlossenen Band auch die Reihenzahl des folgenden Bandes angegeben. Stehen verschiedene Akten in Zusammenhang, so enthält der Deckel des einen Aktenstücks einen Hinwesi auf das andre.
Die Blätter der Personal-Akten werden fortlaufend beziffert, die der andern Akten nur dann, wenn diese aus dem Geschäftskreise der Dienststelle (VAnst, OPD usw.) hinausgehen. Werden Schriftstücke aus Akten entnommen, so muß an der betreffenden Stelle ein Vermerk eingefügt werden, der den Verbleib der Schriftstücke erkennen läßt. Die Akten werden in einer Aktenliste vermerkt und übersichtlich in Fachwerken aufbewahrt, die übereinstimmend mit den Eintragungen in der Aktenliste bezeichnet sind.
(...)
An Stelle der Aktenbände mit eingehefteten Schriftstücken werden vorteilhafter die in kaufmännischen Betrieben seit langem üblichen Ordner (Kippordner, Schnellhefter usw.) benutzt. Das Heften wird hierbei durch Lochen ersetzt. Die Vorzüge der neuen Einrichtung sind: Zeitgewinn, größere Übersicht (die Ordner stehen aufgereiht in den Fachwerken), bessere Ausnutzungsmöglichkeit (Entfernen nicht mehr gebrauchter Schriftstücke durch einfaches Herausnehmen) und größere Wirtschaftlichkeit (auch durch Raumersparnis). Wenn ein Aktenstück mehrere Vorgänge enthält, die in sich geschlossen sind und öfters gebraucht werden, so kann man sie in besondere, mit Bajonettverschluß ausgestattete Hefte einlegen. (...)
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 14/15)
Zitiervorschlag
Aktenordner (DIN A 4) aus dem Reichspost-Zentralamt (RPZ), beschriftet " Wächter B Bad Teplitz-Schönau", Deutsche Reichspost, vor 1945; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.6850,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/db99b005-6ad1-40df-8063-a7245242cfc4 (zuletzt aktualisiert: 30.3.2025)