Den hochwohlgeborenen, mannhaften und sehr ge-
lehrten, unsern besonders Lieben und lieben
Getreuen, den ernannten Statthaltern,
Präsidenten, Vize-Kanzlern und Räten unserer
fürstlich-halberstädtischen Regierung in
Halberstadt
Von Gottes Gnaden, Friedrich Wilhelm, Mark-
graf von Brandenburg, des Heiligen Römischen Reichs
Erzkämmerer und Kurfürst, Herzog in Preußen,
von Magdeburg, Jülich, Kleve, Burg, Stettin,
Pommern usw. usw.
Unseren gnädigen Gruß und zugetanen Willen
zuvor, hochwohlgeborene, mannhafte, sehr gelehrte
Räte, besonders Liebe und liebe Getreue.
Aus welchen Gründen Melchior von Ruck, unser Hauptmann
von Hornburg, um einen Kredit-Vertrag mit 20 Jahren
Laufzeit über Tausend Reichstaler auf
ein Drittel des Korn- und Fleisch-Zehnten des
Dorfes Bercklingen sowie einen Bauernhof mit vier
Hufen vor Groß Winnigstedt, die beide im
Gebiet des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel [liegen],
untertänigst gebeten hat, müsst Ihr
verschiedenen Einflüssen zuschreiben. Da
wir nun wegen der angeführten Gründe sei-
nen Antrag wohlwollend genehmigt haben, befehlen
wir Euch hiermit, unserem genannten Hauptmann
den beantragten Vertrag wie erbeten und
in geeigneter Form abzuschließen. [Wir] sind Euch
gnädig und wohlwollend zugetan.
Im Feldlager vor Anklam, den 28. Juli 1676
Friedrich Wilhelm
(eigenhändige Unterschrift)
Anmerkungen:
Absender des Briefes ist Friedrich Wilhelm von Brandenburg aus dem Haus Hohenzollern (Grafen von Zollern), das die Mark Brandenburg 1411 als Lehen bekam, wurde in den Kriegswirren des Dreißigjährigen Krieges (1618 –1648) am 16.Februar 1620 in Cölln an der Spree geboren, bis zum 14.Lebensjahr in der Festung Küstrin erzogen und dann zur Ausbildung in die fortschritlichen Niederlande an den Hof von Oranien geschickt, aber bereits 1638 gegen seinen Willen nach Berlin zurückberufen. Nach dem Tod seines Vaters, des Kurfürsten Georg Wilhelm, trat Friedrich Wilhelm am 1. Dezember 1640 inmitten katastrophaler politischer Verhältnisse und zerrütteter Finanzen die Nachfolge als Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches und Herzog in Preußen usw. an. Die weit verstreuten Herrschaftsgebiete mit eigenen Verwaltungen, die ohne einen innneren Zusammenhang ein Eigenleben führten, drohten als Verband auseinanderzufallen, des Vaters 4.650Mann-Söldnerarmee konnte die Gebiete in den europäischen Konflikten nicht schützen. Seine pragmatisch-entschlossene und reformfreudige Regierungspolitik ebnete den Weg für den späteren Aufstieg Brandenburg-Preußens zur Großmacht. Er begann gegen den Willen des Adels absolut zu regieren, verlegte den Hof 1652 von Kleve nach Berlin und erzwang Steuern, baute eine schlagkräftige Armee von 20.000 Mann auf und die Infrastruktur des Landes aus. Am 25.06.1675 errang er bei Fehrbellin gegen die Schweden den ersten entscheidenden militärischen Sieg durch
das von ihm geschaffene und selbst geführte Heer, was ihm den Beinahmen »der Große« einbrachte. Mit dem Edikt von Potsdam und der folgenden Aufnahme der verfolgten Hugenotten brachte er Brandenburg-Preußen Fortschritt in Gewerbe und Landwirtschaft.
Er war in 1. Ehe (07.12.1646) mit der im Volk wegen ihres Engagements für soziale und landwirtschaftliche Verbesserungen sehr beliebten Prinzessin Louise Henriette von Oranien-Nassau (stirbt 40-jährig, 6 Kinder, 3 sterben im Kindesalter) und in 2. Ehe (14.06.1668) mit der verwitweten Herzogin Dorothea von Braunschweig-Lüneburg, geb. Prizessin von Holstein-Glücksburg (7 Kinder, 1 Tochter früh verstorben) verheiratet, starb am 09.05.1688 (29.04. nach julianischem Kalender) in Potsdam und wurde im Berliner Dom beigesetzt.
Der Absendeort »Feldlager vor Anklam« gehört zum Feldzug im Nordischen Krieg (erklärter Reichskrieg) gegen die durch die Niederlage von Fehrbellin nicht völlig geschlagenen Schweden. Diese behaupteten sich zum Jahresende 1675 außer in Stettin nur noch in Demmin, Anklam, Greifswald, Stralsund und auf der Insel Rügen. Der Krieg wurde in Pommern zum
langwierigen Festungskrieg. Anklam (Ersterwähnung 1243, als Stadt 1264) liegt am Fluss Peene, wurde 1283 Hansestadt und im 14. Jahrhundert mit Heringshandel reich, erhielt eine Stadtmauer mit 6 Toren und führte 1535 die Reformation ein. Im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) wurde Anklam mehrmals durch kaiserliche und schwedische Truppen besetzt, 1657
erfolgte ein Einfall polnischer Truppen und 1659 brannte die Stadt bis auf wenige Gebäude nieder. Als der Brief 1676 geschrieben wurde, belagerte das brandenburgische Heer Anklam und nahm es 30 Tage später am 28. August 1676 ein.
Empfänger des Schreibens war die fürstlich-brandenburgische Regierung in Halberstadt. Die heutige Kreisstadt in Sachsen-Anhalt liegt im nördlichen Harzvorland, wurde durch Karl den Großen 804 zum Bischofssitz, erhielt 989 das Markt-, Münz- und Zollrecht verliehen und schloss sich 1387 der Hanse an. 1591 wurde die protestantische Lehre eingeführt, jedoch besetzten 1629 Truppen Wallensteins die Stadt und machten sie kurzfristig wieder katholisch. 1648 wurde das Bistum Halberstadt im Ergebnis des Westfälischen Friedens-Schlusses säkularisiert und sein Territorium als Fürstentum Halberstadt mit dem Kurfürstentum Brandenburg vereinigt. Ein Bistum, auch Diözese, ist ein in der Regel abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk und leitet sich von der Untergliederung des Römischen Reiches in Diözesen her. Säkularisation: Aufhebung kirchlicher Institutionen und Verstaatlichung ihres Besitzes sowie die Einverleibung durch größere Territorialstaaten während der Napoleonischen Zeit.
Der Brief weist am rechten Rand Feuchtigkeitsschäden auf, sodass fehlende Buchstaben nach der Wahrscheinlichkeit und Erfahrung ergänzt wurden.
Da auf dem Brief Porto- oder Gebühren-Vermerke fehlen, wurde der Brief wohl nicht durch die öffentliche Post oder einen gewerblichen Botendienst, sondern einen Boten des kurfürstlichen Hofes befördert. Der Brief wurde vom Kurfürsten eigenhändig unterschrieben. Als typisches Kanzleischreiben ist er in deutscher Kanzleischrift (Kanzleikurrent) verfasst, die zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert für amtliche Schriftstücke und Dokumente gebräuchlich war.
Das Siegel ist wie die eigenhändige Unterschrift ein weiteres urkundliches Beglaubigungsmittel, das eine rechtlich verbindliche Willenserklärung des Siegelinhabers ausdrückt. Ein Dokument ohne Siegel war noch im Mittelalter als Urkunde rechtsungültig. Im kurfürstlichen Siegel trägt der freischwebende rot-goldene märkische bzw. brandenburgische Adler (seit 1170) im Gefieder die Wappen aller Herrschaften, auf einem Brustschild das Reichszepter als Zeichen des Erzkämmer-Amtes und als heraldische Wappenkrone den Kurhut.
Von Gottes Gnaden: Das Gottesgnadentum wurde aus dem Neuen Testament abgeleitet und war eine Begründung für monarchische Herrschaftsansprüche. Der Begriff entwickelte sich aus dem Titelzusatz Dei Gratia (lateinisch »[durch die] Gnade Gottes«). Im Absolutismus wurde deshalb die Position vertreten, dass der König weder absetzbar noch in einer anderen Weise an der Ausübung seiner Regentschaft zu hindern sei.
Wir, Uns: der Pluralis Majestatis (auch Maiestatis) ist die Bezeichnung der eigenen Person im Plural als Ausdruck der Macht und Größe. Die Herrscher brachten dabei zum Ausdruck, dass sie nicht nur für sich, sondern direkt auch für ihre Untergebenen sprechen.
Markgraf (lateinisch marchio oder marchisus) war der um 800 von Kaiser Karl dem Großen eingeführte Titel für einen Grafen als königlicher oder kaiserlicher Amtsträger einer Mark (Grenzgebiet von mittelhochdeutsch marc/march bzw. lateinisch margo = Grenze, Rand) direkt an der Grenze des Fränkischen Reichs bzw. Ostfrankenreichs zu deren Verteidigung. Die Mark Brandenburg war eine Markgrafschaft des Heiligen Römischen Reiches, die etwa von 1157 an bis zur Umwandlung in die Provinz Brandenburg im Jahre 1815 bestand.
Das Gebiet dieser ersten Mark Brandenburg entsprach nicht der Ausdehnung des heutigen Landes Brandenburg.
Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Mittelalter bis 1806. Der Name leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen Herrscher ab, die Tradition des antiken römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne auszuüben. Zur Unterscheidung vom 1871 gegründeten Deutschen Reich wird es auch als das Alte Reich bezeichnet. 1806 legte der letzte Kaiser nach der Zerstörung des Reichs durch Napoleon I. die Krone nieder und nannte sich nur noch Kaiser von Österreich.
Erzkämmerer: lateinisch camera = Schatzkammer. Der Kämmerer hatte ursprünglich eines der alten Hofämter inne und war im Mittelalter ein Bediensteter im Sinne eines Finanzbeamten an fürstlicher Höfe oder in Klöstern. Die Erzkämmerer der römisch-deutschen Kaiser führten im Wappen das Reichszepter und trugen sie es dem neugekrönten
König bei der Krönung voran. Beim Krönungsmahl mussten sie außerdem symbolisch dem König eine Schale Wasser und ein Tuch zum Händewaschen reichen. Der Erzkämmerer des Reiches war der Markgraf von Brandenburg.
Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector; mittelhochdeutsch kur oder kure für Wahl; siehe neuhochdeutsch küren) gehörte zum Kurfürstenkollegium, jenen Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs hatten, der traditionell auch Anwärter auf das Kaiseramt war. Der Kurhut ist eine aus dem Herzogshut entstandene Kopfbedeckung der Kurfürsten und sollte deren besonderen Rang und Status bekräftigen.
Herzog (althochdeutsch herizogo – »der vor dem Heer zieht«) ist ein Adelstitel. Im 12. und 13. Jahrhundert wandelten sich die Stammesherzogtümer des Heiligen Römischen Reichs durch Aufspaltung zunehmend in Territorial- und Titular-Herzogtümer. Ein Herzog war danach Herrscher über bestimmte, räumlich oft zerrissene Territorien oder Träger des vom
König verliehenen Adelstitels und musste Durchsetzungskraft gegenüber den Grafen und Edelherren zeigen. Die Herzogswürde war ein Lehen (verliehenes Recht gegen Dienste
und Treue) vom König und konnte auch wieder entzogen werden.
Fester, Ehrenfester: Mannhafter, alte Anrede edler Männer.
Hornburg ist eine Kleinstadt im Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen). Die namensgebende Hornburg wurde 994 erstmals erwähnt und der Ort 1528 erstmals als Stadt bezeichnet.
Hornburg erlebte eine Blütezeit im 16. Jahrhundert, beherrschte die Handelsstraßen von Braunschweig nach Halberstadt und Wernigerode sowie den Handelsweg Hildesheim-Halberstadt und kam durch Hopfenanbau zu beträchtlichem Wohlstand. Im Mittelalter war es von einer Mauer mit 5 Toren umgeben.
Die Familie des Daniel Melchior von Ruck, damaliger Hauptmann (Anführer eines Militärverbandes) von Hornburg, stammt wohl von der ehemaligen Burg/Schloss Ruck zwischen Blaubeuren und Gerhausen in Württemberg her.
Zehnt, Zehent, Zehnter, der Zehnte (auch Kirchenzehnter): lateinisch decenia, mittelniederdeutsch teghede. Er stammte aus dem Alten Testament und war eine etwa zehnprozentige traditionelle Steuer an eine religiöse (z.B. Tempel, Kirche) sowie weltliche (König, Grundherr) Institution und hielt sich in Deutschland noch bis ins 19. Jahrhundert. Im Mittelalter wurde er erweitert. Zum Großzehnt (Getreide, Großvieh) kam örtlich unterschiedlichen Kleinzehnt (zusätzlich auf Kleinvieh und andere Feldfrüchte als Fruchtzehnt: Küchenkräuter, Obst, Gemüse). Vielfach war die Abschaffung des Zehnten mit einer Ablösesumme verbunden, die oft zu starker und langer Verschuldung der Bauern führte.
Berklingen ist ein Ort der Gemeinde Vahlberg im Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen). Der Zehnt war früher im Besitz des Bischofs von Halberstadt.
Eine Hufe, auch oberdeutsch Hube, niederdeutsch Hove, ist ein ist ein relativ großes altes deutsches Flächenmaß, das in unterschiedlichen Gegenden unterschiedliche Größe
aufweist ( meist 30 bis 80 Morgen = ca. 6 bis 20 ha). Der Morgen selbst war regional und je nach Bodenbeschaffenheit auch von unterschiedlicher Größe. Hufe bezeichnete ein landwirtschaftliches Gut, das mit einem Pfluge bestellt werden konnte und demnach der Arbeitskraft einer Familie entsprach, also je nach Bodengüte eine Bauersfamilie ernähren konnte.
Winnigstedt (bis 1939 Groß und Klein Winnigstedt) wurde 1182 als Winnincstede erstmals urkundlich erwähnt und ist eine Gemeinde im Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen (früher zu Braunschweig) an der Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt (früher zu Brandenburg/Preußen).
Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel war ein Teilfürstentum des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, dessen Geschichte sich durch zahlreiche Teilungen und erneute Zusammenführungen auszeichnete. Verschiedene Teildynastien der Welfen (ein ursprünglich fränkisches Adelsgeschlecht mit europäischer Bedeutung) regierten Braunschweig-Wolfenbüttel bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation im Jahre 1806. Durch den Wiener Kongress (beschließt die europäische Nachkriegsordnung nach
der Niederlage Napoleon I.) entstand 1814 der Nachfolgestaat Herzogtum Braunschweig.
Deferiren: lateinisch genehmigen, bewilligen, z.B. ein Gesuch deferiren. Weitere Bedeutungen auch: etwas vor Jemand bringen, vortragen; antragen, anbieten; Nachricht geben; anzeigen, beschuldigen; bekannt machen.
fiat: lateinisch es geschehe, bewilligt
Quellen:
Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Projekt der Uni Trier im Internet
http://de.wikipedia.org
http://books.google.com
http://synonyme.woxikon.de
http://www.preussen.de
http://www.stadtinfo-anklam.de
http://www.halberstadt.de
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de
http://www.gsta.spk-berlin.de