Uhr, Nebenstellenuhr NU 67 aus Haus 5 des Betriebs- und Verwaltungsgebäudes des Fernmeldeturms Schäferberg der Deutschen Bundespost in Berlin/West
Herstellungszeitraum
um 1963
Hersteller
Württembergische Uhrenfabrik Bürk (1855 - 1984)
Verwendungsort
Wannsee, Berlin/West, Deutschland (BRD)
Material
Metall, Glas
Farbe
weiß, weißgrau
Objektmaß Zylinder/Kegel (d x h)
260 x 52 mm
Gewicht
1,18 kg
Systematik
Messgeräte/Uhren, Zeitmesser/Uhrenanlagen, Zeitverteilung, Hauptuhren, Nebenuhren
Firmenlogo
"BÜRK" (auf Ziffernblatt unten)
Beschriftung
"Nebenuhrwerk NU67 / minutlich 12/24 V" (Rückseite mittig)
Aufkleber
"2401" (rot) (Rückseite oben)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2022.3090.34
Schlagworte
Fernsehturm, Wannsee, Deutsche Bundespost, Berlin/West, Schäferberg, Uhr, Referenzobjekt
In jedem der Büroräume von Haus 5 befand sich über der Tür neben einer Nebenstellenuhr auch ein Lautsprecher. Die Betriebs- und Verwaltungsgebäude wurden 1964 fertiggestellt und bis circa 2007 betrieben. Danach wurden fast alle Uhren abmontiert. In Haus 5 hing nur noch eine Nebenstellenuhr des Herstellers Bürk, diese wurde im Januar 2023 abmonntiert und in die Sammlung der Museumsstiftung übernommen.
1980 würde für den Schäferberg-Gebäudekomplex eine Aufstellung der Nebenuhren, ihrem Standort und ihrer späteren Nutzung angefertigt. Demnach gab es dort mindestens 20 Nebenuhren, darunter auch im Pförtnerraum von Haus 5.
In der Dienstanweisung zu Dienstausstattungen bei der Deutschen Bundespost von 1979 sind Uhren für die folgenden Räume vorgeschrieben:
- Erfrischungsräume/ Aufenthalts- und Pausenräume
- Pförtnerräume
- Schalterhallen
- Räume von Präsidenten und Abteilungsleitern der Oberpostdirektionen
- Dienstzimmer vom Amtsvorstehern, Abteilungsleitern und Betriebsleitern
- Wählerräume
- Prüf- und Meßraum
- Gleichrichterraum
- Verstärkerraum
- Hauptverteilerraum
- Räume für Eigenstromerzeugungsanlagen
"Sind in einem Gebäude mehr als 5 Uhren erforderlich, so ist eine Uhrenanlage zu errichten. In Gebäuden mit Uhrenanlagen sollen keine Einzeluhren verwendet werden."
(DA DAst, § 35 Uhren 3.)
"Mindestens eine genau gehende Zimmeruhr muß bei jedem Amt vorhanden sein. Verwendet werden in der Regel Rundrahmenuhren (Wanduhren) ohne Ziergehäuse mit Handaufzug. Die Ganggenauigkeit soll für den achttägigen Aufzug eine Minute betragen. Als Einzeluhren sind ferner zugelassen Uhren mit elektrischem Aufzug, Synchronuhren, die nur an Wechselstromnetze angeschlossen werden können, und elektronmagnetische Uhren (Pendeluhren ohne Aufzug).
Bei großen Ämtern, wo der übereinstimmende Gang sämtlicher Uhren besonders wichtig ist, (...) werden elektrische Sammeluhrenanlagen eingerichtet. Diese bestehen aus einer im Dienstgebäude angebrachten Hauptuhr und den Nebenuhren bei den einzelnen Betriebsstellen. Bei denjenigen Stellen, die mit Zeitstempeln, Gesprächszeitmessern oder Platzuhren ausgerüstet sind, sollen stets Sammeluhrenalagen verwendet werden. Sonst kommen solche Anlagen nur in Betracht, wenn mehr als acht Uhren benötigt werden. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, S. 713)
1980 würde für den Schäferberg-Gebäudekomplex eine Aufstellung der Nebenuhren, ihrem Standort und ihrer späteren Nutzung angefertigt. Demnach gab es dort mindestens 20 Nebenuhren, darunter auch im Pförtnerraum von Haus 5.
In der Dienstanweisung zu Dienstausstattungen bei der Deutschen Bundespost von 1979 sind Uhren für die folgenden Räume vorgeschrieben:
- Erfrischungsräume/ Aufenthalts- und Pausenräume
- Pförtnerräume
- Schalterhallen
- Räume von Präsidenten und Abteilungsleitern der Oberpostdirektionen
- Dienstzimmer vom Amtsvorstehern, Abteilungsleitern und Betriebsleitern
- Wählerräume
- Prüf- und Meßraum
- Gleichrichterraum
- Verstärkerraum
- Hauptverteilerraum
- Räume für Eigenstromerzeugungsanlagen
"Sind in einem Gebäude mehr als 5 Uhren erforderlich, so ist eine Uhrenanlage zu errichten. In Gebäuden mit Uhrenanlagen sollen keine Einzeluhren verwendet werden."
(DA DAst, § 35 Uhren 3.)
"Mindestens eine genau gehende Zimmeruhr muß bei jedem Amt vorhanden sein. Verwendet werden in der Regel Rundrahmenuhren (Wanduhren) ohne Ziergehäuse mit Handaufzug. Die Ganggenauigkeit soll für den achttägigen Aufzug eine Minute betragen. Als Einzeluhren sind ferner zugelassen Uhren mit elektrischem Aufzug, Synchronuhren, die nur an Wechselstromnetze angeschlossen werden können, und elektronmagnetische Uhren (Pendeluhren ohne Aufzug).
Bei großen Ämtern, wo der übereinstimmende Gang sämtlicher Uhren besonders wichtig ist, (...) werden elektrische Sammeluhrenanlagen eingerichtet. Diese bestehen aus einer im Dienstgebäude angebrachten Hauptuhr und den Nebenuhren bei den einzelnen Betriebsstellen. Bei denjenigen Stellen, die mit Zeitstempeln, Gesprächszeitmessern oder Platzuhren ausgerüstet sind, sollen stets Sammeluhrenalagen verwendet werden. Sonst kommen solche Anlagen nur in Betracht, wenn mehr als acht Uhren benötigt werden. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, S. 713)
Zitiervorschlag
Uhr, Nebenstellenuhr NU 67 aus Haus 5 des Betriebs- und Verwaltungsgebäudes des Fernmeldeturms Schäferberg der Deutschen Bundespost in Berlin/West, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2022.3090.34,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/b92bc835-d353-4d8e-8209-8df7f264f7b5 (zuletzt aktualisiert: 14.6.2026)