Systematik
Sonstige Sammelgebiete/Abhörgeräte, Überwachungsgeräte, Wanzen/Minikameras/Minikameras mit Aufzeichnung
Die Fortschritte bei der Digitaltechnik und immer kleinere Digitalkameras machten in den 2000er Jahren auch immer kleinere Überwachungskameras möglich. In unverfängliche Gebrauchsgegenstände eingebaut, ermöglichten sie unbemerkte Ton- und Videoaufzeichnungen in Alltagssituationen. Die Aufzeichnungen wurden einfach auf einer eingesteckten SD-Speicherkarte gesichert und konnten dann auf einem Laptop, Computer oder Fernseher abgespielt werden.
Dies setzte allerdings voraus, dass der Nutzer des Spionagewerkzeugs Zugriff auf das Gerät hatte, um nach erfolgreichem Ausspähen die Speicherkarte entnehmen zu können. Während in der Bundesrepublik schon der Besitz von Funkwanzen, die als Alltagsgegenstände getarnt waren, verboten und strafbar war und daher auch der Vertrieb solcher Wanzen unterbunden werden konnte, traf das auf diese Geräte nicht zu, da sie keinen Funksender enthielten. Der Besitz als solcher war nicht verboten, strafbar war allerdings der Betrieb und das heimliche Anfertigen von Aufnahmen.
Daher war die Hemmschwelle noch einmal niedriger und immer wieder konnte man daher in den Medien von aufgedeckten Ausspäh-Versuchen lesen, bei denen getarnte Kameras in Duschen, Umkleiden oder Toiletten entdeckt wurden oder aber von Fällen, bei denen intime Situationen in Schlafzimmern gefilmt worden waren.
Zitiervorschlag
Spionagekamera / Überwachungskamera getarnt in einer Tischuhr, 2011; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.2011.1583,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/b4687531-b278-4fe8-9faa-81aa63832f09 (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)