Briefkasten EB 4, für Postscheckamt der Deutschen Bundespost
Herstellungszeitraum
1951
Bezug Darstellung
vor 1984
Hersteller
unbekannt
sonstiger Beteiligter
H. Waitz
Geografischer Bezug
Deutschland (BRD)
Farbe
laubgrün (RAL 6002 ?)
Material
Metall
Objektmaß (b x h x t)
540 x 480 x 325 mm
Gewicht
28 kg
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Briefkästen und Briefeinwurfklappen (Hausbriefkästen und andere Zustelleinrichtungen siehe dort)
Beschriftung
"Postscheckamt" (Vorderseite)
Beschriftung
"Briefe nur für Postscheckamt" (seitlich)
Aufschrift
"Neulackiert H. Waitz" (weiße Schablonenschrift) (Leerungsklappen-Innenseite)
eingeprägt
"7 51" (leerungsklappen-Innenseite)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2012.2519
Schlagworte
Briefkasten, Postgiroamt, Postscheckamt, Deutsche Bundespost
"Grüne Postscheckbriefkästen dienen zur Einlieferung von Sendungen an die Postscheckämter und werden nur vor oder innerhalb dieser Gebäude angebracht." (150 Jahre Briefkasten, Frankfurt/Main 1973, S. 12/13)
Das Posttechnische Zentralamt (PTZ) der Deutschen Bundespost gab im September 1952 die PTZ-Norm 1342.76 für "Hinweisschilder für Einheitsbriefkasten" heraus, die sich auf Postscheckbriefkästen und Luftpostbriefkästen bezogen. Die Normblätter des Reichspostzentralamtes vom April 1939 wurden damit ungültig. An den Seitenwänden bzw. der Vorderwand, je nach Briefkastenmodell, sollten Emaille-Schilder mit der Aufschrift "Nur für den Postscheckverkehr" angebracht werden.
Ab 1984 lautete die Bezeichnung statt Postscheckamt nun Postgiroamt.
1987 wies der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen (Bonn) das Posttechnische Zentralamt (PTZ), die PTZ-Norm 1349.91 hinsichtlich der Farbe der Post-Bankdienste zu ändern, statt des bisher gültigen Farbtons laubgrün (RAL 6002) galt nun himmelblau (RAL 5015), nicht zu verwechseln mit brillantblau (RAL 5007), das weiterhin für Luftpostbriefkästen galt. "Änderungen des Farbtons bei Postscheckbriefkästen sind nur im Rahmen von Instandsetzungen sowie Neu- und Ersatzbedarf vorzunehmen" (27.08.1987).
Das Posttechnische Zentralamt (PTZ) der Deutschen Bundespost gab im September 1952 die PTZ-Norm 1342.76 für "Hinweisschilder für Einheitsbriefkasten" heraus, die sich auf Postscheckbriefkästen und Luftpostbriefkästen bezogen. Die Normblätter des Reichspostzentralamtes vom April 1939 wurden damit ungültig. An den Seitenwänden bzw. der Vorderwand, je nach Briefkastenmodell, sollten Emaille-Schilder mit der Aufschrift "Nur für den Postscheckverkehr" angebracht werden.
Ab 1984 lautete die Bezeichnung statt Postscheckamt nun Postgiroamt.
1987 wies der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen (Bonn) das Posttechnische Zentralamt (PTZ), die PTZ-Norm 1349.91 hinsichtlich der Farbe der Post-Bankdienste zu ändern, statt des bisher gültigen Farbtons laubgrün (RAL 6002) galt nun himmelblau (RAL 5015), nicht zu verwechseln mit brillantblau (RAL 5007), das weiterhin für Luftpostbriefkästen galt. "Änderungen des Farbtons bei Postscheckbriefkästen sind nur im Rahmen von Instandsetzungen sowie Neu- und Ersatzbedarf vorzunehmen" (27.08.1987).
Zitiervorschlag
Briefkasten EB 4, für Postscheckamt der Deutschen Bundespost, vor 1984; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2012.2519,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/b0125cbf-6911-4c3d-be51-b32e77352e7a (zuletzt aktualisiert: 13.8.2026)