Geografischer Bezug
Hamburg
Blattmaß (b x h)
210 x 330
Systematik
Archivalien/Archiv MK Berlin
Schlagworte
Kaiserlich Deutsche Reichspost, Hamburg, Fuhlsbüttel, Postfuhrwesen, Vertrag, Poppenbüttel, Personenpost, Postsekretär, Gehalt
Stellvertretend für die Kaiserliche Oberpostdirektion Hamburg unterzeichnete Postsekretär Völker den Vertrag der 13 Paragrafen enthielt. Der Vertrag begann am 1. Januar 1913 auf der Strecke Fuhlsbüttel - Poppenbüttel (über Kleinborstel und Wellingsbüttel) und erfolgte "zweimal werktäglich und einmal sonntäglich", hierfür wurden 45 Minuten veranschlagt. Die Laufzeit des Vertrages betrug 2 Jahre. Das Fahrgeld der Fahrgäste durfte maximal 10 Pfennig pro Person und Kilometer betragen. Bei Vertragsbruch konnte die Oberpostdirektion "Ordnungsstrafen" von jeweils maximal 15 Mark verhängen. Der Unternehmer erhielt eine jährliche Vergütung von 1.500 Mark.
§ 1 Umfang der Leistung
§ 2 Beförderungsmittel
§ 3 Gang des Fuhrwerks
§ 4 Übergabe und Abnahme der Ladung
§ 5 Verbot der Mitnahme von nicht postzwangspflichtigen Briefsendungen und Zeitungen
§ 6 Personengeld
§ 7 Aufsicht
§ 8 Sicherheit für die Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten
§ 9 Haftung
§ 10 Vergütung
§ 11 Tod des Unternehmers
§ 12 Vertragsdauer
§ 13 Stempelkosten
Zum 31. Dezember 1912 war die Ortschaft Fuhlsbüttel in die Hansestadt Hamburg eingemeindet worden.
Zitiervorschlag
Archivalie, Postfuhrvertrag "Vertrag über Beförderung von Postsendungen durch Privatfuhrwerk mit Personenbeförderung" zwischen der Oberpostdirektion Hamburg und Rudolf Witt, 08.12.1912; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2020.1445,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/a8d763cb-4a2e-4768-9678-24ef973b8259 (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)