
Teilkolorierte Lithografie "Grundriss eines Bahnpostwagens der Gattung I der Königlich Preußischen Post"
Datierung
um 1860
um 1860
F.W. Gennerich
Technik
Lithographie
Material
Papier
Blattmaß (b x h)
644 x 468 mm
Bildmaß (b x h)
625 x 450 mm
Systematik
Kunst/Druckgrafik/Flachdrucke/Federlithografie
Signatur
Lith.v.F.W. Gennerich
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.12500
Definition
Unter Bahnpost versteht man die Bearbeitung von Postsendungen in Eisenbahnwagen, diese werden in der Regel Postwagen genannt. Selbstfahrende Postwagen werden hingegen als Posttriebwagen bezeichnet. Ein reiner Postsachentransport in Güterwagen wird nicht als Bahnpost definiert.
Einführung in Deutschland im 19. Jahrhundert
Die badische Postverwaltung nutzte das neue Verkehrsmittel Eisenbahn bereits unmittelbar nach dessen Inbetriebnahme im Jahr 1840 zur begleiteten Mitnahme von Postsendungen. Der erste Bahnpostwagen Deutschlands mit Umarbeitung der Post durch Postconducteure wurde dann am 1. April 1848 in Baden in Betrieb genommen. 1849 wurden die ersten Bahnposten in Preußen eingerichtet. Die Bahnpost löste dann nach und nach in allen altdeutschen Teilstaaten die Beförderung der Post durch Postreiter und Postkutschen ab. Sie war in der gesamten Zeit der Reichspost das Rückgrat der Postbeförderung. In Preußen war schon seit 1838 gesetzlich geregelt, dass Postgüter und Postwagen (später auch das diese Sendungen begleitende Postpersonal) unentgeltlich zu befördern waren. Gleiches wurde auch im Eisenbahnpostgesetz von 1875 geregelt. Dieses galt bis zum Inkrafttreten des Reichsbahngesetzes 1924. Seitdem erfolgt eine Vergütung nach Achskilometern.
Unter Bahnpost versteht man die Bearbeitung von Postsendungen in Eisenbahnwagen, diese werden in der Regel Postwagen genannt. Selbstfahrende Postwagen werden hingegen als Posttriebwagen bezeichnet. Ein reiner Postsachentransport in Güterwagen wird nicht als Bahnpost definiert.
Einführung in Deutschland im 19. Jahrhundert
Die badische Postverwaltung nutzte das neue Verkehrsmittel Eisenbahn bereits unmittelbar nach dessen Inbetriebnahme im Jahr 1840 zur begleiteten Mitnahme von Postsendungen. Der erste Bahnpostwagen Deutschlands mit Umarbeitung der Post durch Postconducteure wurde dann am 1. April 1848 in Baden in Betrieb genommen. 1849 wurden die ersten Bahnposten in Preußen eingerichtet. Die Bahnpost löste dann nach und nach in allen altdeutschen Teilstaaten die Beförderung der Post durch Postreiter und Postkutschen ab. Sie war in der gesamten Zeit der Reichspost das Rückgrat der Postbeförderung. In Preußen war schon seit 1838 gesetzlich geregelt, dass Postgüter und Postwagen (später auch das diese Sendungen begleitende Postpersonal) unentgeltlich zu befördern waren. Gleiches wurde auch im Eisenbahnpostgesetz von 1875 geregelt. Dieses galt bis zum Inkrafttreten des Reichsbahngesetzes 1924. Seitdem erfolgt eine Vergütung nach Achskilometern.
Zitiervorschlag
Teilkolorierte Lithografie "Grundriss eines Bahnpostwagens der Gattung I der Königlich Preußischen Post", um 1860; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.12500,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/87823163-4eee-423f-9d30-4eb721f3d8f2 (zuletzt aktualisiert: 9.5.2025)