Herstellungsort
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) (vermutlich)
Verwendungsort
Deutschland
Material
Glas; Holz; Kunststoff; Metall; Textil
Objektmaß Zylinder/Kegel (d x h)
500 x 1130 mm
Systematik
Rundfunk, Tonaufzeichnung/Tonaufzeichnungs- und Tonwiedergabegeräte/Mechanische Tonaufzeichnung
Das Grammophon (oder Grammofon) ist der mechanische Vorläufer des Plattenspielers und wurde 1887 von Emil Berliner erfunden. Diese Stehlampe mit eingebautem Schallplattenspieler hat bereits einen 230 Volt Elektromotor und stammt vermutlich aus den USA. Hier bieten Firmen in der Zeit um 1920 Apparate wie das »Lampophon« oder die »Phono-Lamp« an. In Deutschland beginnt der flächendeckende Anschluss der Haushalte an das öffentliche Stromnetz erst in den 1920er Jahren. In Zusammenhang damit und mit der Verbreitung des Rundfunks erfahren auch die Phonoobjekte eine Elektrifizierung. Das meint nicht nur den (schon vorher theoretisch möglichen) Antrieb der Grammophone über einen Elektromotor, sondern vor allem die Nutzung des neu entwickelten elektrischen Aufnahme- und Wiedergabeverfahren. Musik- und Tonaufnahmen werden nun mit dem Mikrofon gemacht und in ihrer Qualität enorm verbessert. Ein elektrischer Tonabnehmer löst die Membran-Schalldose und Stahlnadel ab, die die Schellackplatte abtastet. An den Schallplattenspieler angeschlossene Verstärker und Lautsprecher übertreffen den Grammophon-Schalltrichter in Sachen Lautstärke und Tonqualität.
Zitiervorschlag
Stehlampe mit eingebautem Schallplattenspieler, um 1925; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.2012.482,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/83e38dce-4651-4b16-9234-000c117c5c27 (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)