
Briefeinwurfplatte, "Briefkasten", Kaiserliche Reichspost, Postamt Lindern (Rheinland), Postamt III. Klasse
Datierung
um 1890
Aktiengesellschaft Isselburger Hütte (1874 - 1972)
Verwendungsort
Nordrhen-Westfalen; Rheinland; Lindern
Herstellungsort
Isselburg
Material
Gußeisen
Farbe
blau
Objektmaß (b x h x t)
360 x 355 mm
Gewicht
5,8 kg
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Briefkästen und Briefeinwurfklappen (Hausbriefkästen und andere Zustelleinrichtungen siehe dort)
"BRIEFKASTEN"
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.361
Schlagworte
Nordrhein-Westfalen, Rheinland
"Verfügung des Reichs=Postamts:
Nr. 4 Vereinfachungen im Geschäftsverkehre der Verkehrsämter. Berlin, 7. Januar 1901.
Bei den Postämtern II und III ist fortan das Amtsschriftenbuch nicht mehr zu führen. Für solche Schriftstücke, deren Wiedereingang überwacht werden muss, sind Fristbögen anzulegen. Als besondere Registratur sind bei den Postämtern II und III neben den Personalakten in der Regel nur folgende Akten zu führen:
1) Einrichtung des Postamts, Dienstbetrieb, Beschwerden und Untersuchungen;
2) Telegraphenapparate, Batterien und Leitungen;
3) Kassen= und Rechnungssachen;
4) Post=Kurs= und Fuhrsachen, Landbestellung;
5) Verzeichnisse (vgl. A.D.A. Abschn. IX § 21 unter 9);
Dieser Plan kann in Einzelfällen von den Kaiserlichen Ober=Postdirectionen je nach den örtlichen Verhältnissen abgeändert werden.
Bei den Verkehrsämtern I wird das Amtsschriftenbuch vielfach in zu weitem Umfange zu Eintragungen benutzt. In dieses Buch sind nur Schriftstücke von dauerndem Werthe einzutragen, namentlich wichtigere Verfügungen der Ober=Postdirection, wichtigere Beschwerdesachen und sonstige Angelegenheiten von größerer Bedeutung. Die Registratur bei den Verkehrsämtern I ist, unbeschadet der Uebersichtlichkeit, thunlichst eingeschränkt zu halten. Die Zahl der Akten ist möglichst herabzumindern.
Bei sämmtlichen Verkehrsanstalten sind nur Schriftstücke von dauerndem Interesse zu den Akten zu nehmen; Schriftstücke von nur vorübergehendem Werthe sind zu sammeln und lose aufzubewahren."
(Amtsblatt des Reichs= Postamts, Nr. 3, 7. Januar 1901, Seite 13)
Nr. 4 Vereinfachungen im Geschäftsverkehre der Verkehrsämter. Berlin, 7. Januar 1901.
Bei den Postämtern II und III ist fortan das Amtsschriftenbuch nicht mehr zu führen. Für solche Schriftstücke, deren Wiedereingang überwacht werden muss, sind Fristbögen anzulegen. Als besondere Registratur sind bei den Postämtern II und III neben den Personalakten in der Regel nur folgende Akten zu führen:
1) Einrichtung des Postamts, Dienstbetrieb, Beschwerden und Untersuchungen;
2) Telegraphenapparate, Batterien und Leitungen;
3) Kassen= und Rechnungssachen;
4) Post=Kurs= und Fuhrsachen, Landbestellung;
5) Verzeichnisse (vgl. A.D.A. Abschn. IX § 21 unter 9);
Dieser Plan kann in Einzelfällen von den Kaiserlichen Ober=Postdirectionen je nach den örtlichen Verhältnissen abgeändert werden.
Bei den Verkehrsämtern I wird das Amtsschriftenbuch vielfach in zu weitem Umfange zu Eintragungen benutzt. In dieses Buch sind nur Schriftstücke von dauerndem Werthe einzutragen, namentlich wichtigere Verfügungen der Ober=Postdirection, wichtigere Beschwerdesachen und sonstige Angelegenheiten von größerer Bedeutung. Die Registratur bei den Verkehrsämtern I ist, unbeschadet der Uebersichtlichkeit, thunlichst eingeschränkt zu halten. Die Zahl der Akten ist möglichst herabzumindern.
Bei sämmtlichen Verkehrsanstalten sind nur Schriftstücke von dauerndem Interesse zu den Akten zu nehmen; Schriftstücke von nur vorübergehendem Werthe sind zu sammeln und lose aufzubewahren."
(Amtsblatt des Reichs= Postamts, Nr. 3, 7. Januar 1901, Seite 13)
Zitiervorschlag
Briefeinwurfplatte, "Briefkasten", Kaiserliche Reichspost, Postamt Lindern (Rheinland), Postamt III. Klasse, um 1890; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.361,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/836eafdb-2904-4a43-91ef-1ed1243e27a0 (zuletzt aktualisiert: 27.8.2025)