
Abschlußbuch vom Postschalter 1 beim Postamt Wennigsen/Deister der Deutschen Bundespost
Datierung
Januar 1967 - Dezember 1967
Hersteller
unbekannt
Zulieferer
Leitz (Bürogeräte) (gegr. 1871)
Verwendungsort
Wennigsen, Niedersachsen, Deutschland (BRD)
Material
Papier, Karton
Farbe
blau, weiß, hellbeige
Objektmaß (b x h x t)
250 x 310 x 30 mm
Gewicht
507 g
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Annahme und Ausgabe (Arbeitsplatzausstattung im Schalterdienst)
Aufschrift
"Abschlüsse 1967" (handschriftlich mit blauem Wachsstift) (Vorderseite oben links)
Aufschrift
"LEITZ Einhakhefter Nr. 484 (250 g/qm)" (Vorderseite unten links)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2022.296.7
Schlagworte
Deutsche Bundespost, Postschalter, Niedersachsen, Wennigsen, Formular, Kassenwesen
Das monatsweise geführte "Abschlußbuch" von Schalter 1, der intern mit Schalter 2 (Rentenzahlstelle) abgerechnet hat, wurde mit der Geldsammelstelle von Postamt Hannover 1 abgerechnet, wohin auch die "Barüberschüsse" abgeführt wurden. Die Formulare sind gelocht und eingeheftet.
"Kassenabschlüsse. (...) Wie of Kassenabschlüsse zu fertigen sind, richtet sich bei der Deutschen Bundespost nach der Art der Kasse und den örtlichen Verhältnissen. Grundsätzlich muß bei jedem Wechsel in der Person des Kassenführers ein Kassenabschluß aufgestellt werden. Im übrigen haben Poststellen I am 15. und am Ende eines jeden Monats nach Aufstellung der monatlichen Abrechnung, Zweigkassen in der Regel täglich und Abrechnungsstellen im allgemeinen wöchentlich einmal, beide außerdem am Monatsende, und Hauptkassen zweimal im Monat, einmal am letzten Werktag und einmal unmittelbar vor Einsendung der Abrechnung A, einen vollständigen Kassenabschluß (d.h. mit Buchabschluß) aufzustellen und den Sollbestand mit dem Istbestand zu vergleichen. Außerdem ist bei Hauptkassen das Kassentagebuch usw. in Fristen von 8 zu 8 Tagen abzuschließen und der hieraus sich ergebende Sollbetrag mit dem Istbestande zu vergleichen. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, S. 376)
"Kassenabschlüsse. (...) Wie of Kassenabschlüsse zu fertigen sind, richtet sich bei der Deutschen Bundespost nach der Art der Kasse und den örtlichen Verhältnissen. Grundsätzlich muß bei jedem Wechsel in der Person des Kassenführers ein Kassenabschluß aufgestellt werden. Im übrigen haben Poststellen I am 15. und am Ende eines jeden Monats nach Aufstellung der monatlichen Abrechnung, Zweigkassen in der Regel täglich und Abrechnungsstellen im allgemeinen wöchentlich einmal, beide außerdem am Monatsende, und Hauptkassen zweimal im Monat, einmal am letzten Werktag und einmal unmittelbar vor Einsendung der Abrechnung A, einen vollständigen Kassenabschluß (d.h. mit Buchabschluß) aufzustellen und den Sollbestand mit dem Istbestand zu vergleichen. Außerdem ist bei Hauptkassen das Kassentagebuch usw. in Fristen von 8 zu 8 Tagen abzuschließen und der hieraus sich ergebende Sollbetrag mit dem Istbestande zu vergleichen. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1953, S. 376)
Zitiervorschlag
Abschlußbuch vom Postschalter 1 beim Postamt Wennigsen/Deister der Deutschen Bundespost, Januar 1967 - Dezember 1967; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2022.296.7,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/61a4ce9c-23d4-4939-8b5d-6ecf6ed09092 (zuletzt aktualisiert: 30.3.2025)