

Postbeutel der Deutsche Post in Postamt Bremen 5, zuletzt verwendet als Feuerrettungssack beim Postamt Dahme/ Holstein
Datierung
1970er Jahre / 1980er Jahre
Hersteller
unbekannt
Verwendungsort
Dahme/Holstein, Schleswig-Holstein, Deutschland (BRD)
Material
Leinen; Kunststoff, Papier
Farbe
beige, orange
Objektmaß (b x h x t)
385 x 470 x 25
Gewicht
1,07 kg
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Transportbehälter und Traghilfen/Beutel
Beschriftung
"Feuer - Rettungssack" (beiliegender orangefarbener Zettel)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2019.391
Schlagworte
Postbeutel, Schleswig-Holstein, Dahme/Holstein, Holstein, National, Bremen, Brandschutz
Laut PTZ-Norm 1551.75 vom Dezember 1952 darf ein Feuerrettungssack nur aus "reine(r) Jute von mittlerer Art und Güte" bestehen. Für die Wartung war vorgeschrieben: "Der Feuerrettungssack ist zusammenzulegen oder zu rollen, mit dem aus hellrotem Karton hergestellten Formblatt 'PTZ III E 6102, DIN A4' zu überdecken und mit dünnem Papierbindfaden zu verschnüren. Er ist an gut sichtbarer Stelle trocken aufzubewahren."
"(...) Noch brauchbare Postbeutel (auch Säcke ohne Wulstrand) können auch als Feuerrettungssäcke weiterverwendet werden. Lade - und Feuerrettungssäcke gehören zu Ausstattungsgegenständen der Ämter, die nachzuweisen sind."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, Seite 156)
In den "Geräterichtlinien" der Oberpostdirektion Hamburg vom Juli 1961 wurden auch "Feuerrettungssäcke" erwähnt: "Feuerrettungssäcke dienen dazu, um im Falle eines Brandes die Postsendungen, Akten oder andere wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen zu können. Sie sind nur bei solchen Dienststellen einzusetzen, die im Brandfalle nicht über genügend andere Behältnisse (Körbe, Briefbeutel usw.) verfügen. Die Feuerrettungssäcke sind aufgerollt zu verschnüren oder mit einer anderen leicht zu entfernenden Verpackung zu versehen. Obenauf ist augenfällig der Hinweiszettel 'Feuerrettungssack' (Formblatt PTZ 6102) zu kleben oder sonstwie haltbar zu befestigen. Die Feuerrettungssäcke sind offen und gut sichtbar aufzubewahren, dürfen also nicht in Schränke usw. gelegt werden. (...)"
"(...) Noch brauchbare Postbeutel (auch Säcke ohne Wulstrand) können auch als Feuerrettungssäcke weiterverwendet werden. Lade - und Feuerrettungssäcke gehören zu Ausstattungsgegenständen der Ämter, die nachzuweisen sind."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, Seite 156)
In den "Geräterichtlinien" der Oberpostdirektion Hamburg vom Juli 1961 wurden auch "Feuerrettungssäcke" erwähnt: "Feuerrettungssäcke dienen dazu, um im Falle eines Brandes die Postsendungen, Akten oder andere wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen zu können. Sie sind nur bei solchen Dienststellen einzusetzen, die im Brandfalle nicht über genügend andere Behältnisse (Körbe, Briefbeutel usw.) verfügen. Die Feuerrettungssäcke sind aufgerollt zu verschnüren oder mit einer anderen leicht zu entfernenden Verpackung zu versehen. Obenauf ist augenfällig der Hinweiszettel 'Feuerrettungssack' (Formblatt PTZ 6102) zu kleben oder sonstwie haltbar zu befestigen. Die Feuerrettungssäcke sind offen und gut sichtbar aufzubewahren, dürfen also nicht in Schränke usw. gelegt werden. (...)"
Zitiervorschlag
Postbeutel der Deutsche Post in Postamt Bremen 5, zuletzt verwendet als Feuerrettungssack beim Postamt Dahme/ Holstein, 1970er Jahre / 1980er Jahre; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2019.391,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/5f8906f0-09ac-4576-9744-386bd3762b33 (zuletzt aktualisiert: 27.4.2025)