Paket, Postmietbehälter Typ A2, vom Versorgungskontor Bürobedarf Magdeburg Betriebsteil Jüterbog (1700) an Zentrale Wetterdienststelle Potsdam (1500), Deutsche Post der DDR
Postmietverpackung
Herstellungszeitraum
1975 - 1979
Hersteller
unbekannt
Material
Karton
Farbe
hellgrau
Objektmaß (b x h x t)
345 x 160 x 290
Gewicht
1,04 kg
Systematik
Brief- und Kleingutverkehr/Transportbehälter und Traghilfen
Aufschrift
"Postmietverpackung Typ A 2" (oben)
Aufkleber
von "Versorgungskontor Bürpbedarf Magdeburg, Betriebsteil Jüterbog, 17 Jüterbog, Zinnaer Vorstadt 44" an "3.(?)M.B. u. 1 P., Zentrale Wetterdienststelle, 15 Potsdam, Michendorfer Chaussee" (Adressaufkleber weiß/grün) (oben)
Aufkleber
"102 Berlin, 6405" (oben)
Aufkleber
"Eilsendung Expres" (rot) (oben)
Aufkleber
"V 94, Hauptpostamt 8, Bezirkswertsachenverwaltung(?), Berlin W 8, Französische Straße 9-12" (oben)
Aufkleber
"(...) Leipzig 46(...)" (teilweise abgerissen) (Unterseite)
Aufkleber
von "VEB Schreibgeräte Garant Leipzig, 701 Leipzig, Talstr. 7" an "Versorgungskontor Bürobedarf, 17 Jüterbog, Zinnaer Vorstadt 44" (Adressaufkleber weiß/grün, hergestellt 1976) (Unterseite)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2019.1288
Schlagworte
Deutsche Post der DDR, Postmietbehälter, Postmietverpackung, Brandenburg (Land), Jüterbog, Potsdam, Wetter, Eilsendung, Berlin/Ost
"Postmietverpackungsverkehr: Gesamtheit der Leistungen bei der Vermietung und Rücknahme von Postmietverpackungen sowie bei deren Annahme, Beförderung und Aushändigung als Postsendung. Die Deutsche Post vermietet zum Versand auf dem Postwege Postmietverpackungen als Verpackungsmaterial für Pakete und Wirtschaftspakete. Mit der Aufnahme des Postmietverpackungsverkehrs trug die Deutsche Post zu einer volkswirtschaftlich intensiveren Nutzung der Rohstoffe für Verpackungsmaterial bei. Postmietverpackungen sind Mehrzweckverpackungen. Sie werden an jedermann vermietet, der die Benutzungsbestimmungen anerkennt und die Mietgebühr bezahlt. Ein Anspruch auf Überlassung von Postmietverpackungen besteht nicht. Die Deutsche Post vermietet verschiedene Größen von Postmietverpackungen (s. Tab.); sie sind gut stapelbar und ermöglichen einen sicheren und ordnungsgemäßen Postversand. In ihnen können alle geeigneten Güter (Textilien, Holzwaren, Elektroartikel, Kleineisenteile, Werkzeuge u.a.) versandt werden. Jedoch sind solche Güter vom Versand in Postmietverpackungen ausgeschlossen, die durch ihre Beschaffenheit das Verpackungsmaterial beeinträchtigen oder seine Wiederverwendung ausschließen. Dazu gehören z.B. unverpackte Gebrauchtwäsche, infektiöses Untersuchungsmaterial. Die Postmietverpackungen können bei jedem Postamt gegen Empfangsbescheinigung gemietet werden und müssen spätestens am dritten Werktage entweder als Paket oder Wirtschaftspaket eingeliefert oder unbenutzt zurückgegeben werden. Empfänger von Paketen und Wirtschaftspaketen in Postmietverpackungen müssen ebenfalls deren Empfang bescheinigen und erkennen damit die Bestimmungen zur Rückgabe bzw. zur Wiedereingliederung als Postsendung an. Mit Hilfe dieser Bestimmungen wird ein schneller und effektiver Umschlag der Postmietverpackungen erreicht. Werden die Postmietverpackungen nicht entsprechend den festgelegten Fristen zurückgegeben, ist die Deutsche Post berechtigt, Verzugsgebühren zu erheben, die bis zur Höhe des Ersatzbetrages für eine in Verlust geratene Postmietverpackung berechnet werden. Für beschädigte, durch den Versand ungeeigneter Güter unbrauchbar gewordene oder in Verlust geratene Postmietverpackungen hat der Versender oder der Empfänger Schadensersatz zu leisten. Postmietverpackungen sind als Verpackungsmaterial für Pakete und Wirtschaftspakete mit der Zusatzleistung Wertangabe nicht zugelassen; ausgenommen sind solche, die mit Wertzeichen zwischen Postdienststellen versendet werden. Aufgrund der unterschiedlich starken Verkehrsströme im Paketverkehr gibt es Bereiche mit einem Überschuß und Bereiche mit einem hohen Bedarf an Postmietverpackungen. Um die Umschlagzahl für Postmietverpackungen zu erhöhen, wurden deshalb sowohl bezirkliche Ausgleichstellen als auch eine überbezirkliche Ausgleichstelle (Sitz beim Hauptpostamt Leipzig 18) für Postmietverpackungen geschaffen. Der Ausgleich wird verantwortlich von der Verkehrsleitung für das Postbeförderungswesen beim Zentralen Post- und Fernmeldeverkehrsamt (ZPF) geleitet. Für einen optimalen Ausgleich unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraums werden mathematische Methoden der linearen Optimierung angewandet.
Der Postmietverpackungsverkehr wurde auf der Grundlage der AO über die Einführung des Postmietbehälterverkehrs vom 10.3.1955 ab 1.4. des gleichen Jahres aufgenommen. 1959 wurden die Bestimmungen über den Postmietverpackungsverkehr in die Postordnung (PO) übernommen, 1975 die neue Bezeichnung Postmietverpackung (PMV) an Stelle der bisherigen Bezeichnung Postmietbehälter (PMB) eingeführt."
(Gerhard Rehbein/ Hrsg., Lexikon Post, Ost-Berlin 1982, Seite 519-520)
Der Postmietverpackungsverkehr wurde auf der Grundlage der AO über die Einführung des Postmietbehälterverkehrs vom 10.3.1955 ab 1.4. des gleichen Jahres aufgenommen. 1959 wurden die Bestimmungen über den Postmietverpackungsverkehr in die Postordnung (PO) übernommen, 1975 die neue Bezeichnung Postmietverpackung (PMV) an Stelle der bisherigen Bezeichnung Postmietbehälter (PMB) eingeführt."
(Gerhard Rehbein/ Hrsg., Lexikon Post, Ost-Berlin 1982, Seite 519-520)
Zitiervorschlag
Paket, Postmietbehälter Typ A2, vom Versorgungskontor Bürobedarf Magdeburg Betriebsteil Jüterbog (1700) an Zentrale Wetterdienststelle Potsdam (1500), Deutsche Post der DDR, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2019.1288,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/57e53817-f770-4649-869d-3f9aa0e2b1c4 (zuletzt aktualisiert: 14.6.2026)