
Fotografie; Mitarbeiter der Deutschen Reichspost beim Ordnen von Zahlkarten nach Kontonummern im Postscheckamt (PSchA) Berlin
Foto aufgenommen
Mai 1930
Fotograf
A. Groß,
Geografischer Bezug
Deutschland; Berlin
Material
Papier
Farbe
schwarzweiß
Blattmaß (b x h)
168 x 119 mm
Systematik
Fotografien/Schwarzweißfotografien/Schwarzweiß-Positive
Stempel
MPF Postmuseum Berlin (Rückseite)
Stempel
Diese Bild darf ohne meine Genehmigung nicht vervielfältigt werden. Copyright by A. Groß. Illustrationsverlag Berlin S.W. 68, Zimmerstraße 48b (Rückseite)
Stempel
Oberpostdirektion Berlin Bildsammlung (Rückseite)
eingeprägt
A. Groß Fotograf Berlin (Vorderseite)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.2012.1152
Schlagworte
Deutsche Reichspost, Postscheckamt, Postscheckwesen, Berlin, Zahlkarte
"Postscheckämter bestehen in (...) Berlin für die Oberpostdirektionsbezirke Berlin, Frankfurt (Oder) und Potsdam, Kontenzahl nach dem Stande Ende August 1926: 128.100(...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, Seite 480)
"Zahlkarten dienen zu Einzahlungen auf Postscheckkonten. Die Vordrucke werden bei allen Postanstalten zum Verkauf vorrätig gehalten; sie können auch durch das Privatgewerbe hergestellt werden, müssen dann aber in der Größe, Farbe und Stärke des Papiers sowie im Vordruck mit den amtlichen Zahlkarten genau übereinstimmen. Auf Wunsch liefern die Postscheckämter den Postscheckkunden Zahlkarten, in denen die Nummer und die Bezeichnung des Kontos eingedruckt sind. Sie werden zweckmäßig von den Postscheckkunden den Rechnungen für solche Personen beigelegt, die kein Postscheckkonto haben. Der Vordruck besteht aus drei Teilen: dem mittleren Hauptteil, einem rechten Abschnitt - dem Posteinlieferungsschein - und einem linken Abschnitt, der dem Postscheckkunden als Gutschriftzettel übersandt wird und zu Mitteilungen an den Empfänger benutzt werden kann. (...)."
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, Seite 709-710)
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, Seite 480)
"Zahlkarten dienen zu Einzahlungen auf Postscheckkonten. Die Vordrucke werden bei allen Postanstalten zum Verkauf vorrätig gehalten; sie können auch durch das Privatgewerbe hergestellt werden, müssen dann aber in der Größe, Farbe und Stärke des Papiers sowie im Vordruck mit den amtlichen Zahlkarten genau übereinstimmen. Auf Wunsch liefern die Postscheckämter den Postscheckkunden Zahlkarten, in denen die Nummer und die Bezeichnung des Kontos eingedruckt sind. Sie werden zweckmäßig von den Postscheckkunden den Rechnungen für solche Personen beigelegt, die kein Postscheckkonto haben. Der Vordruck besteht aus drei Teilen: dem mittleren Hauptteil, einem rechten Abschnitt - dem Posteinlieferungsschein - und einem linken Abschnitt, der dem Postscheckkunden als Gutschriftzettel übersandt wird und zu Mitteilungen an den Empfänger benutzt werden kann. (...)."
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, Seite 709-710)
Zitiervorschlag
Fotografie; Mitarbeiter der Deutschen Reichspost beim Ordnen von Zahlkarten nach Kontonummern im Postscheckamt (PSchA) Berlin, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.2012.1152,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/4f864245-00c6-4fb0-a21a-10ab0e4d4ade (zuletzt aktualisiert: 13.4.2025)