Systematik
Fahrzeuge, Transportmittel/Pferdepostwagen,Pferdeschlitten/Paketpostwagen, Briefpostwagen
Schlagworte
Paket, Deutsche Reichspost, Paketannahme, Schild
"Die Paketzustellwagen werden im allgemeinen einspännig gefahren. Man unterscheidet B-Wagen und Bv-Wagen. Diese sind mit einem Vorderladeraum ausgerüstet, um sie, wenn die Paketbestellung ruht, auch zu Bahnhofs- und Stadtpostfahrten benutzen zu können. In größeren Städten mit starkem Paketverkehr werden auch zweispännige Paketzustellwagen benutzt. Wiederholte Versuche haben ergeben, daß es im allgemeinen unzweckmäßig ist, einem Zustellwagen mehrere Zusteller mitzugeben, denn zwei Zusteller mit einem Wagen leisten nicht etwa das Doppelte, sondern nur das 1/3fache dessen, was ein Zusteller erreicht. Es kommt dies in der Hauptsache daher, daß die Zusteller nicht gleichzeitig zum Wagen zurückkehren, und der Wagen daher bald auf den einen, bald auf den anderen von ihnen warten oder der Zusteller den Wagen suchen muß, wenn der zweite Zusteller einstweilen weitergefahren ist. Die zweispännigen Wagen mit 2 Zustellern lohnen sich deshalb meist nur dann, wenn größere Paketmengen für einen räumlich wenig ausgedehnten Zustellbezirk der inneren Stadt vorliegen."
(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/ Main 1927, S. 507)
Das Amtsblatt des Reichspostministeriums vom 2. Oktober 1925 erließ die Verfügung Nr. 544 zu Emailleschildern: "Bezeichnungs- und Hinweisschilder aus Emaille können zur Verwendung in Innenräumen fortan wieder beschafft werden. Sie kommen in erster Linie für Räume in Betracht, wo Publikum verkehrt. Sie werden aber nur da verwendet, wo eine dauernde, nicht vorübergehende Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt." (Amtsblatt Nr. 93, Jahrgang 1925)
"Bei Hinweisschildern und Inschriften sind stets deutliche Schriftzeichen mit großen Anfangs- und kleinen Innenbuchstaben zu verwenden. Für Innenräume genügen im allgemeinen Schilder aus Pappe, die von den Dienststellen selbst hergestellt sind; Emailschilder können für Innenräume beschafft werden, wo Publikum verkehrt und eine dauernde Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post- und Telegraphie ADA, Abschnitt IV,1, Postbauwesen und Mietangelegenheiten, 1923 (Ergänzung Ende 1925), Seite 33 § 49 Hinweisschilder, Aushänge)
Zitiervorschlag
Schild, "Annahme von Paketen", für Paketzustellwagen, Deutsche Reichspost, ; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.0.1118,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/4847ad2d-e414-4dcc-af73-8721a39b823a (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)