Posthausschild, Deutsche Reichspost, Aufschrift "Postamt", große Ausführung
Datierung
1923 - 1933
Hersteller
Matthes-Fischer-Werke (mfw), Düsseldorf (1920 - 1961)
Verwendungsort
Niedersachsen, Deutschland
Material
Eisenblech, Emaille
Farbe
gelb, schwarz
Objektmaß (b x h x t)
450 x 670 x 40 mm
Gewicht
3,97 kg
Systematik
Architektur/Posthausschilder, Außenbeschilderung
Aufschrift
"Postamt" (schwarze Frakturschrift) (Vorderseite unten)
Firmenlogo
""mfw" (im Kreis) (Vorderseite unten)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.0.1158
Schlagworte
Posthausschild, Postamt, Deutsche Reichspost, Weimarer Republik (1919 - 1933), Niedersachsen
"(...) Die Schilder sind aus Eisenblech hergestellt und tragen auf postgelbem Untergrunde den Reichsadler in schwarzer Farbe mit roten Fängen sowie die Inschrift in schwarzer Farbe 'Postamt', 'Telegraphenamt' usw.; sie werden den Verkehrsämtern (VÄ) durch die Oberpostdirektion (OPD) geliefert. Die Schilder für Post- oder Telegraphenhilfstellen tragen auf gelbem Grunde nur die Inschrift 'Posthilfstelle' oder ' Telegraphenhilfstelle'. Lieferer: Matthes-Fischer-Werke in Düsseldorf-Oberkassel."
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, S. 457)
Im Amtsblatt des Reichspostministeriums von 1926 erschien diese Verordnung Nr. 259: "Die VÄ (Verkehrsämter) haben binnen 8 Tagen ihrer OPD (Oberpostdirektion) zu melden, ob innerhalb ihres Bereichs bei sämtlichen Dienststellen die Kennzeichnung der Gebäude durch das neue Posthausschild erfolgt und das alte Schild entfernt ist. In der Meldung ist anzugeben, wie die gelieferten neuen Schilder in den Ausstattungsverzeichnissen nachgewiesen sind. Die OPD teilen bis zum 20. Juni hierher mit (Anschrift: Rechnungsbüro des RPM), ob alle Gebäude, die zur Unterbringung einer Postdienststelle dienen und deren äußere Bezeichnung durch Amtsschilder notwendig ist (vgl. Vf 12.7.23 IIIa O 3677), mit Posthausschildern neuer Art gekennzeichnet und daß die für den Bezirk von den Matthes und Fischer-Werken gelieferten Schilder (Stückzahl angeben) ordnungsgemäß in die Ausstattungsverzeichnisse eingetragen sind."
(Amtsblatt des Reichspostministeriums, 1926, Nr. 48, S. 280)
(Handwörterbuch des Postwesens, Berlin 1927, S. 457)
Im Amtsblatt des Reichspostministeriums von 1926 erschien diese Verordnung Nr. 259: "Die VÄ (Verkehrsämter) haben binnen 8 Tagen ihrer OPD (Oberpostdirektion) zu melden, ob innerhalb ihres Bereichs bei sämtlichen Dienststellen die Kennzeichnung der Gebäude durch das neue Posthausschild erfolgt und das alte Schild entfernt ist. In der Meldung ist anzugeben, wie die gelieferten neuen Schilder in den Ausstattungsverzeichnissen nachgewiesen sind. Die OPD teilen bis zum 20. Juni hierher mit (Anschrift: Rechnungsbüro des RPM), ob alle Gebäude, die zur Unterbringung einer Postdienststelle dienen und deren äußere Bezeichnung durch Amtsschilder notwendig ist (vgl. Vf 12.7.23 IIIa O 3677), mit Posthausschildern neuer Art gekennzeichnet und daß die für den Bezirk von den Matthes und Fischer-Werken gelieferten Schilder (Stückzahl angeben) ordnungsgemäß in die Ausstattungsverzeichnisse eingetragen sind."
(Amtsblatt des Reichspostministeriums, 1926, Nr. 48, S. 280)
Zitiervorschlag
Posthausschild, Deutsche Reichspost, Aufschrift "Postamt", große Ausführung, 1923 - 1933; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.0.1158,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/3f6bf283-f40a-433b-aa7d-8890b83b3ce1 (zuletzt aktualisiert: 9.8.2026)