Geografischer Bezug
Deutschland
Material
Blech (emailliert, gewölbt)
Objektmaß (b x h x t)
250 x 125 mm
Systematik
Gebäudeeinrichtung/Ausstattung von Schalterhallen und Publikumsräumen
Aufschrift
"Aufschrift und Marke nicht vergessen! Absender angeben!"
Schlagworte
Schild, Deutsche Reichspost, Schalterhalle, Briefkasten
Mit Amtsblatt-Verfügung Nr. 36 vom 29. April 1920 wurde für alle Postsendungen die Absenderangabe vorgeschrieben.
In den Schalterhallen der Reichspost wurden daher Emailleschilder mit einem appelierenden Charakter aufgehängt, vorzugsweise in der Nähe der Briefkästen.
Das Amtsblatt des Reichspostministeriums vom 2. Oktober 1925 erließ die Verfügung Nr. 544 zu Emailleschildern: "Bezeichnungs- und Hinweisschilder aus Emaille können zur Verwendung in Innenräumen fortan wieder beschafft werden. Sie kommen in erster Linie für Räume in Betracht, wo Publikum verkehrt. Sie werden aber nur da verwendet, wo eine dauernde, nicht vorübergehende Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt." (Amtsblatt Nr. 93, Jahrgang 1925)
"Aufschrift, früher Adresse, ist die Bezeichnung des Empfängers auf den Postsendungen. (...) Aushänge und Tafeln, durch welche die Auflieferer an Vorhandensein, Richtigkeit und Deutlichkeit der Aufschrift erinnert werden, hängen in den Fluren und Schaltervorräumen der Postanstalten aus, finden sich über den Staßenbriefkästen usw. (...)"
(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 44)
Zitiervorschlag
Schild, "Aufschrift und Marke nicht vergessen! Absender angeben!", Deutsche Reichspost, ca. 1937/ 1938; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.5027,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/3bf01823-1bb3-4cd6-b002-b495a5b1ac55 (zuletzt aktualisiert: 28.11.2024)