Schild, "Radfahrer absteigen."
Datierung
ca. 1920
Hersteller
Schulze & Wehrmann Emaillierwerk, Marke Gladiator-Email (1893 - 1961)
Geografischer Bezug
Deutschland; Niedersachsen
Material
Metall, Emaille
Farbe
weiß, schwarz
Objektmaß (b x h x t)
460 x 260 x 15 mm
Gewicht
1,62 kg
Systematik
Architektur/Posthausschilder, Außenbeschilderung
Aufschrift
"Radfahrer absteigen." (schwarze Frakturschrift, leicht erhaben) (Vorderseite)
Firmenschild
"Emaillewerk Schulze & Wehrmann, Elberfeld" (Vorderseite unten rechts)
Aufkleber
"Postmuseum, Invent.-Nr. 1.616.1.0080" (weiß) (Rückseite)
Objektart
Original
Inventar-Nr.
3.0.1131
Schlagworte
Fahrrad, Deutsche Reichspost
Das Schild stammt aus der Sammlung der Oberpostdirektion Hannover, die 1995 zum Museum für Kommunikation Berlin verlagert wurde. Ein Postbezug ist nicht dokumentiert aber wahrscheinlich, denkbar ist die Beschilderung eines Posthofes. Die Datierung ist lediglich grob geschätzt.
"Bei Hinweisschildern und Inschriften sind stets deutliche Schriftzeichen mit großen Anfangs- und kleinen Innenbuchstaben zu verwenden. Für Innenräume genügen im allgemeinen Schilder aus Pappe, die von den Dienststellen selbst hergestellt sind; Emailschilder können für Innenräume beschafft werden, wo Publikum verkehrt und eine dauernde Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post- und Telegraphie ADA, Abschnitt IV,1, Postbauwesen und Mietangelegenheiten, 1923 (Ergänzung Ende 1925), Seite 33 § 49 Hinweisschilder, Aushänge)
Das Amtsblatt des Reichspostministeriums vom 2. Oktober 1925 erließ die Verfügung Nr. 544 zu Emailleschildern: "Bezeichnungs- und Hinweisschilder aus Emaille können zur Verwendung in Innenräumen fortan wieder beschafft werden. Sie kommen in erster Linie für Räume in Betracht, wo Publikum verkehrt. Sie werden aber nur da verwendet, wo eine dauernde, nicht vorübergehende Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt." (Amtsblatt Nr. 93, Jahrgang 1925)
"Bei Hinweisschildern und Inschriften sind stets deutliche Schriftzeichen mit großen Anfangs- und kleinen Innenbuchstaben zu verwenden. Für Innenräume genügen im allgemeinen Schilder aus Pappe, die von den Dienststellen selbst hergestellt sind; Emailschilder können für Innenräume beschafft werden, wo Publikum verkehrt und eine dauernde Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt."
(Allgemeine Dienstanweisung für Post- und Telegraphie ADA, Abschnitt IV,1, Postbauwesen und Mietangelegenheiten, 1923 (Ergänzung Ende 1925), Seite 33 § 49 Hinweisschilder, Aushänge)
Das Amtsblatt des Reichspostministeriums vom 2. Oktober 1925 erließ die Verfügung Nr. 544 zu Emailleschildern: "Bezeichnungs- und Hinweisschilder aus Emaille können zur Verwendung in Innenräumen fortan wieder beschafft werden. Sie kommen in erster Linie für Räume in Betracht, wo Publikum verkehrt. Sie werden aber nur da verwendet, wo eine dauernde, nicht vorübergehende Veranlassung zu ihrer Anbringung vorliegt." (Amtsblatt Nr. 93, Jahrgang 1925)
Zitiervorschlag
Schild, "Radfahrer absteigen.", ca. 1920; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 3.0.1131,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/347ca1ca-0086-4ad6-9bab-1f1baecef193 (zuletzt aktualisiert: 10.5.2026)