Herstellungsort
Ahaus, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Objektmaß (b x h x t)
430 x 350 x 430 mm
Systematik
Rundfunk, Tonaufzeichnung/Tonaufzeichnungs- und Tonwiedergabegeräte
Schon in den frühen dreißiger Jahren gibt es "Selbstaufnahme-Amateure". Sie "schneiden" die Schallereignisse in "Tonfolien" oder "Selbstaufnahmeplatten". Das Wort "mitschneiden" bürgert sich ein. Neben Musikaufnahmen wurden "akustische Familienchroniken" angelegt, das "Familien-Tonbuch". Auch Rundfunkreden wurden mitgeschnitten. "Schallplatten" schnitt auch die Geheime Staatspolizei, wenn politisch Verdächtige abgehört wurden.
Bereits frühzeitig kamen bei den Rundfunksendegesellschaften Schallplattenschneidegeräte zum Einsatz, um Sendungen aufzeichnen zu können. Aufgezeichnet wurde auf Wachsplatten, Schallfolien oder gepressten Schwarzplatten. Die Schallfolie wurden bei der Reichs-Rundfunkgesellschaft ab Mitte 1929 eingesetzt. Die Folien hatten einen Durchmesser von etwa 30 cm und wurden in »Seitenschrift« beschrieben. Ihre Spielzeit betrug maximal 4,5 Minuten. Die Schallfolie bestand aus Gelatine oder einem Kunstharz bzw. metallischem Träger mit schneidbarem Überzug. Hersteller der Schallfolien war der I.G. Farben-Betrieb »Deutsche Celluloidwerke Eilenburg«. Die Konsistenz von Gelatine oder Kunstharz ließ für den Schnitt nur einen Stahlstichel zu. Der Verbrauch an Schallfolien für die Sendungen der RRG war enorm: Für die Olympischen Spiele 1936 wurden etwa 12.000 Schallfolien beschrieben. 1937 wurden 15.500 Wachsplatten, 16.555 Schallfolien und 9000 gepresste Schwarzplatten. Im Kriegsjahr 1939 stieg das Volumen dann auf 107.000 Schallfolien und 161.200 Wachsplatten.
Zitiervorschlag
Schallplattenschneidegerät / Tonfolienschneidegerät, um 1925; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.2009.1195,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/211bdb11-899d-452c-9201-b8ae4e38a315 (zuletzt aktualisiert: 26.11.2024)