

Fangeinrichtung 61 für die Einrichtung von Fangschaltungen
Datierung
um 1964
Hersteller
Siemens AG (seit 1966)
Herstellungsort
München
Material
Metall; Kunststoff
Farbe
grau
Objektmaß (b x h x t)
630 x 940 x 250 mm
Gewicht
40 kg
Systematik
Telefonvermittlung/automatische Telefonvermittlung/elektromechanische Telefonvermittlung
Sonstige Sammelgebiete/Abhörgeräte, Überwachungsgeräte, Wanzen/Telefonüberwachung/Fangschaltungen
Sonstige Sammelgebiete/Abhörgeräte, Überwachungsgeräte, Wanzen/Telefonüberwachung/Fangschaltungen
Objektart
Original
Inventar-Nr.
4.0.27161
Während in modernen digitalen Fernsprechnetzen die Rufnummer des Anrufers in der Regel mit übertragen wird, war dies in analogen, elektromechanisch vermittelten Gesprächen nicht der Fall. Um im Falle von Belästigungen (meist sexueller Art bei weiblichen Angerufenen) oder bei polizeilichen Ermittlungen (etwa im Falle von Entführungen) die Rufnummer des Anrufers zurückverfolgen zu können, wurde die Fangeinrichtung 61 konstruiert.
Sie bewirkt, dass die Verbindung beim Auflegen des Hörers nicht getrennt wird und die elektromechanischen Wähler in der Vermittlungsstelle beim Auflegen (anders als sonst üblich) nicht in die Ausgangsstellung zurückfallen bzw. zurückfahren. Dadurch wird es einem Techniker in der Vermittlungsstelle möglich, den Leitungsweg bis zum Anschluss des Anrufenden zurückzuverfolgen. Die Fangeinrichtung 61 zeigt die Rufnummer nicht an, sondern verhindert nur das Zurückfallen der Wähler. Sie werden "gefangen", daher auch der Name Fangeinrichtung oder Fangschaltung. Die Ermittlung der Rufnummer muss manuell durch einen Techniker erfolgen.
Der Teilnehmer löst die Fangeinrichtung durch Wählen der Ziffer 2 während oder nach dem Gespräch aus. Bereits während der Rufphase wird das Gespräch vorbereitend gefangen, so dass der gerufene Teilnehmer auch dann die Fangeinrichtung auslösen kann, wenn der Anrufer vor Abheben des Handapparats aufgelegt hat.
Sie bewirkt, dass die Verbindung beim Auflegen des Hörers nicht getrennt wird und die elektromechanischen Wähler in der Vermittlungsstelle beim Auflegen (anders als sonst üblich) nicht in die Ausgangsstellung zurückfallen bzw. zurückfahren. Dadurch wird es einem Techniker in der Vermittlungsstelle möglich, den Leitungsweg bis zum Anschluss des Anrufenden zurückzuverfolgen. Die Fangeinrichtung 61 zeigt die Rufnummer nicht an, sondern verhindert nur das Zurückfallen der Wähler. Sie werden "gefangen", daher auch der Name Fangeinrichtung oder Fangschaltung. Die Ermittlung der Rufnummer muss manuell durch einen Techniker erfolgen.
Der Teilnehmer löst die Fangeinrichtung durch Wählen der Ziffer 2 während oder nach dem Gespräch aus. Bereits während der Rufphase wird das Gespräch vorbereitend gefangen, so dass der gerufene Teilnehmer auch dann die Fangeinrichtung auslösen kann, wenn der Anrufer vor Abheben des Handapparats aufgelegt hat.
Zitiervorschlag
Fangeinrichtung 61 für die Einrichtung von Fangschaltungen, um 1964; Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Inventarnummer: 4.0.27161,
URL: https://onlinesammlung.museumsstiftung.de/detail/collection/095a6afd-9fc9-4f17-a121-47ac6074e432 (zuletzt aktualisiert: 9.5.2025)