Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen kolorierte Zeichnung Hundewagen auf der Postverbindung zwischen Kirchberg und Silberstraße;;Datierung um 1880 | Bezug Darstellung 1838;Hersteller unbekannt | Bezug Darstellung Königlich sächsische Post (1806 - 1867);Technik Zeichnung. koloriert | Material Papier | Farbe mehrfarbig;Blattmaß (b x h) 536 x 388 mm | Bildmaß (b x h) 498 x 348 mm;Kunst/Zeichnung | Fahrzeuge, Transportmittel/Pferdepostwagen,Pferdeschlitten/Kutschen, Personenpost;Original;4.2011.1056;;Die kolorierte Zeichnung zeigt den Boten-Postdient von Kirchberg nach Silberstraße, der mit einem von vier Hunden gezogenen Hundewagen bedient wird. Neben dem Postillion in sächsischer Uniform - einem Postfußboten namens Le Petit - befinden sich noch zwei Damen im Wagen.Unter dem Bild steht ein kleiner Text. Der Postfußbote Le Petit in Ausführung seines Dienstes zwischen Kirchberg und Silberstraße (Entfernung 2 Stunden) zum Anschluß an den Postkurs Zwickau - Schneeberg. Le Petit, welcher noch im November 1876 bei dem Postamt Nr. 1 in Dresden als Postschaffner beschäftigt wurde, hielt nach seiner Ausssage acht große Hunde, mit denen er auch Lohnfuhren verrichtete. Bei seinen Fahrten zwischen Kirchberg und Silberstraße erhob er von jeder Person ein Fahrgeld von 10 Neugr., außerdem bezog er die Beibotenlöhne. Irgendwelchen Zuschuss aus der Postkasse erhielt er nicht. Dieses Bild ist nach einer Copie von der Schnupftabaksdose Le Petit’s abgenommen.Hundewagen waren vom Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert hinein als Transportmittel gebräuchlich. Erst spät gab es Gesetze zum Schutz der Hunde. Seit dem 23. April 1887 war eine Bescheinigung des Kreistierarztes über die Tauglichkeit des Hundes vorzulegen, ohne die die Ortspolizeibehörde den Erlaubnisschein nicht ausstellen durfte. Das Einspannen musste den Hunden ermöglichen, sich beim Halten niederzulegen, außerdem war eine Unterlage und Decke zum Schutz vor Kälte und Nässe sowie ein Trinknapf mitzuführen. Der Führer war verpflichtet, seinen Hunden unter schlechten Wegverhältnissen beim Ziehen zu helfen. Das Sitzen auf dem Wagen war verboten und bedurfte einer Sondererlaubnis.;;;Geografischer Bezug Kirchberg, Sachsen;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;33