Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Architekturteil, Radabweiser (Poller, Prellstein) vom Hofpostamt Berlin, Königstraße 60, 2 Stück;;Datierung 1882 - 1884 (Gebäudebauzeit);Entdecker Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt;Material Stein/Granit | Farbe grau;Objektmaß (b x h x t) 290 x 460 x 155 mm (je Stein) | Gewicht 35 kg (je Stein);Architektur/Architekturteile, Bau- und Konstruktionsteile/Wände und Mauerwerk (siehe auch Wandgestaltung unter Innenraumgestaltung);Original;3.2010.2130.0;Hofpostamt | Berlin | Kaiserlich Deutsche Reichspost | Architektur | Bodenfund | Postbauwesen | Referenzobjekt;Für die künftige Trassenführung der U-Bahn-Linie 5 wurden ab 2010 in Berlin-Mitte in der Rathausstraße Ausgrabungen vorgenommen. Dabei wurden Kellerräume und Mauerreste aus dem vorderen Gebäudeviertel des 1882-1884 erbauten ehemaligen Hof-Post-Amtes (Architekt Carl Schwatlo) freigelegt (Königstraße 60). Im Querflügel des Hof-Post-Amtes wurde seinerzeit auch das Portal des alten Palais des Generalfeldmarschalls Grumbkow (erbaut 1724, abgerissen 1880) integriert. Das Hof-Post-Amt wurde im Krieg zu großen Teilen zerstört. Es soll aber noch Anfang der 1950er Jahre als Lager genutzt worden sein. Vermutlich Anfang der 1960er Jahre wurde das Gebäude aufgegeben, die oberirdischen Gebäudereste abgerissen und der Kellerbereich mit Schutt verfüllt. Bei dem in den Kellerräumen gefundenen Schutt handelt es sich jedoch nicht um kriegsbedingten Trümmerschutt. Im Keller fanden sich, teilweise noch aufgeschichtet, Ersatz-Formsteine der Fassade, einige davon wurden in die Sammlung der Museumsstiftung übernommen.(...) Tore und Durchfahrten für Kraftwagenverkehr müssen 3 m breit, 3,50 m hoch und durch Radabweiser geschützt sein. Für den Personenverkehr wird wenigstens auf einer Seite ein erhöhter Steig ohne scharfe Kanten angelegt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Bordsteinen muß 2,50 m betragen, um einerseits die Gummibereifung nicht zu beschädigen, andererseits die genaue Fahrtrichtung festzulegen. (...)(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, Seite 71);;;Verwendungsort Berlin, Deutschland;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;33