Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Posthausschild, Bayern ,,K. Poststall;;Datierung vor 1894;Hersteller unbekannt;Material Metall (Blech) | Farbe weiß. rotbraun. schwarz;Objektmaß (b x h x t) 520 x 710 mm | Gewicht 3,87 kg;Architektur/Posthausschilder, Außenbeschilderung;Original;4.0.2584;Königlich bayerische Post | Bayern | Posthausschild | Heraldik | Postfuhramt;726. Vollzugsvorschriften: Bei den für Staatsrechnung verwalteten Betrieben ist die genossenschaftliche Organisation ausgeschlossen und tritt an Stelle der Berufsgenossenschaften der Staat, für dessen Rechnung die Verwaltung geführt wird. (...) nur (...) im unmittelbaren Dienste der Verwaltung stehenden Beamten und Bediensteten (...). Poststallhalter können daher in den Verband der Post= und Telegraphenverwaltung nicht aufgenommen werden. Für die im Fuhrwerksbetriebe der Poststallhalter beschäftigten Personen kann nur die Versicherungspflicht gemäß Ziffer 3 des § 1 des Gesetzes über die Ausdehung der Unfall= und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 gegeben erscheinen. (Carl Freiherr von Gumppenberg, Bayrisches Postarchiv, Sammlung aller für den k. bayrischen Postbeamten geltenden Verordnungen, Generalien und generalisirten Erlassen, Band I, München 1886, S. 390) 890. Ausschreiben der Gen.-Dir. vom 15. Mai 1886 Nr. 9822. Die Bestimmung unter Ziffer 4 des Ausschreibens vom 22. Dezember 1881, wonach von Postexpeditoren auf Vertrag, welchen neben dem Expeditionsdienste auch die Poststallhaltung übertragen wird, nur die Abgabe für den Postexpeditionsdienst zur Erhebung kommt, beruht auf der Voraussetzung, daß die Verleihung der beiden Dienstleistungen gleichzeitig erfolgt ist. Diese Voraussetzung trifft aber bei Verleihung des Expeditionsdientes an einen mit der Führung des Poststalls bereits betrauten Poststallhalter nicht zu, sondern es handelt sich in diesen Fällen um zwei besondere Verleihungsakte, welche auch in Ansehung der Erhebung der Unterstützungsfondsabgabe gesondert zu behandeln sind. (...) (Bayrisches Postarchiv, Sammlung aller für den k. bayrischen Postbeamten geltenden Verordnungen, Generalien und generalisirten Erlasse, Band I, München 1886, S. 525);;;Geografischer Bezug Bayern;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;Aufschrift: K. Poststall. (Vorderseite unten);33