Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Postbeutelder Deutschen Post in Bremen, zuletzt verwendet als Feuerrettungssack beim Postamt Dahme/ Holstein;;Datierung 1970er Jahre / 1980er Jahre;Hersteller unbekannt;Material Leinen. Kunststoff, Papier | Farbe beige, orange;Objektmaß (b x h x t) 385 x 455 x 30 | Gewicht 0,96 kg;Brief- und Kleingutverkehr/Transportbehälter und Traghilfen/Beutel;Original;3.2019.390;Schleswig-Holstein | Holstein | Dahme/Holstein | Postbeutel | National | Bremen | Brandschutz;Laut PTZ-Norm 1551.75 vom Dezember 1952 darf ein Feuerrettungssack nur aus reine(r) Jute von mittlerer Art und Güte bestehen. Für die Wartung war vorgeschrieben: Der Feuerrettungssack ist zusammenzulegen oder zu rollen, mit dem aus hellrotem Karton hergestellten Formblatt PTZ III E 6102, DIN A4 zu überdecken und mit dünnem Papierbindfaden zu verschnüren. Er ist an gut sichtbarer Stelle trocken aufzubewahren.(...) Noch brauchbare Postbeutel (auch Säcke ohne Wulstrand) können auch als Feuerrettungssäcke weiterverwendet werden. Lade - und Feuerrettungssäcke gehören zu Ausstattungsgegenständen der Ämter, die nachzuweisen sind.(Handwörterbuch des Postwesens, Frankfurt/Main 1953, Seite 156)In den Geräterichtlinien der Oberpostdirektion Hamburg vom Juli 1961 wurden auch Feuerrettungssäcke erwähnt: Feuerrettungssäcke dienen dazu, um im Falle eines Brandes die Postsendungen, Akten oder andere wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen zu können. Sie sind nur bei solchen Dienststellen einzusetzen, die im Brandfalle nicht über genügend andere Behältnisse (Körbe, Briefbeutel usw.) verfügen. Die Feuerrettungssäcke sind aufgerollt zu verschnüren oder mit einer anderen leicht zu entfernenden Verpackung zu versehen. Obenauf ist augenfällig der Hinweiszettel Feuerrettungssack (Formblatt PTZ 6102) zu kleben oder sonstwie haltbar zu befestigen. Die Feuerrettungssäcke sind offen und gut sichtbar aufzubewahren, dürfen also nicht in Schränke usw. gelegt werden. (...);;;Verwendungsort Dahme, Schleswig-Holstein, Deutschland (BRD);;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;Beschriftung: Feuer - Rettungssack (beiliegender orangefarbener Zettel);