Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Posthausschild, Kaiserliche Reichspost, Posthülfstelle (Posthilfstelle), vermutlich im Raum Münster in Westfalen verwendet, in Holzrahmen;;Datierung 1899;Hersteller unbekannt;Material Zinkblech, Holz, | Farbe bleigrau, goldfarben, dunkelbraun;Objektmaß (b x h x t) 400 x 540 x 30 mm | Gewicht 1,48 kg;Architektur/Posthausschilder, Außenbeschilderung;Original;3.2002.790;Kaiserlich Deutsche Reichspost | Nordrhein-Westfalen | Westfalen | Münster | Posthausschild | Referenzobjekt | Posthilfstelle;Posthilfstellen (PHSt) sind Hilfsanlagen für den Landzustellbezirk in Landorten ohne Postanstalt. Sie zählen nicht zu den Postanstalten im Sinne des Postrechts (§ 1 PG) und sind in der Annahme von Postsendungen beschränkt (§ 29 II PO). Die Posthilfstellen besorgen: Verkauf von Postwertzeichen und Vordrucken, Annahme von gewöhnlichen Briefsendungen und Paketen, nach Bedürfnis auch von inländischen Telegrammen (soweit nicht eine besondere Telegraphenhilfstelle vorhanden ist), Aushändigung von gewöhnlichen Briefsendungen, Zeitungen und Paketen ausschließlich der Nachnahmesendungen. (...).Die PHSt wurden im alten Reichspostgebiet bei Umgestaltung des Landpostdienstes im Jahre 1881 als neue untergeordnete Gattung von Verkehrsanstalten zur Unterstützung des Landpostdientes geschaffen. Die den PHSt übertragenen Aufgaben waren dieselben wie heute, doch befaßten sich die PHSt Inhaber zunächst nicht mit der Zustellung von Postsendungen. die Empfänger mußten alle Sendungen abholen. Im Sommer 1888 wurde versuchsweise in einigen Oberpostdirektions-Bezirken ein Zustelldienst in beschränktem Umfang eingeführt. Er erstreckte sich auf das Abtragen der eingegangenen Briefe und Zeitungen, soweit nicht die PHSt in Zustellbezirken von Landzustellern lagen, sowie auf das Abtragen von Paketen ohne Wertangabe. Die Zustellung besorgten die PHSt Inhaber oder in ihrem Auftrage deren Familienangehörige oder sonstige geeignete Personen. Die Einführung der Zustellung erwies sich für die Post und die Bevölkerung gleich vorteilhaft, da sie eine Entlastung der Landzusteller und damit eine Verbesserung und Beschleunigung des gesamten Landzustelldientes mit sich brachte. Im Frühjahr 1889 wurde daher der Zustelldienst bei den PHSt in allen Oberpostdirektions-Bezirken eingeführt. Württember errichtet PHSt erstmalig den 1.8.1887, Bayern im Jahre 1897. (...) (Handwörterbuch des Postwesens, 1927, S. 457/458)Bereits die Schilder von Posthaltereien waren ab 1872 ähnlich gestaltet: In Bezug auf die Form der Posthaltereischilder, mit welchen die Postfuhr-Unternehmen die Posthalter Localien äußerlich bezeichnen können, wird bestimmt, daß solche Schilder künftig in derselben Größe wie die Schilder für Postagenturen anzufertigen und mit dem Posthorn mit einer in den deutschen Farben gemalten Hornschnur sowie mit der Aufschrift Posthalterei zu versehen sind. (Amtsblatt der Deutschen Reichspostverwaltung, 10.03.1872, Seite 152)Die vom Beginn dieses Jahres ab für die Schreibweise im amtlichen Verkehr maßgebenden Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis, die hier beiliegen, sind den nachgeordneten Stellen zugänglich zu machen.(Verfügung Nr. 1, Amtsblatt des Reichs-Postamts 5. Januar 1903, Seite 1)Von dem den Regeln für die deutsche Rechtschreibung beigefügten Wörterverzeichnis (vgl. Amtsblattverfügung Nr. 1 vom 5. Januar 1903) ist eine neue Ausgabe veranstaltet worden, in der eine Anzahl Doppelschreibungen beseitigt ist. Das beiliegende Verzeichnis enthält unter A die Wörter, bei denen die Doppelschreibungen weggefallen sind, in der jetzt anzuwendenden Schreibweise und unter B die Wörter, bei denen Doppelschreibungen usw. bis auf weiteres zugelassen sind.(Verfügung Nr. 98, Amtsblatt des Reichs-Postamts 11. November 1903, Seite 227);;;Verwendungsort Nordrhein-Westfalen. Westfalen. vermutlich Münster;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;Aufschrift: Posthülfstelle (Vorderseite unten mittig) | beschriftet: 3.99 (Rückseite oben rechts);33