Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Kaffeeprobenbeutel, Warenprobe, Hamburg-Freihafen, Kaffeemakler Max Kroymann;;Herstellungszeitraum 1927 - 1937;Hersteller unbekannt;Material Textilien | Farbe hellbeige;Objektmaß (b x h x t) 105 x 252 x 2 mm | Gewicht 0,01 kg;Brief- und Kleingutverkehr/Transportbehälter und Traghilfen/Beutel;Original;3.2018.426;Hamburg | Deutsche Reichspost | Hamburger Hafen | Warenprobe | Kaffee;Die Firma Max Kroymann (Makl. u. Ag. in Caffee) wurde 1885 gegründet, bereits 1910 war nicht mehr der Namensgeber sondern Otto Siems und Willy Hess die Inhaber, Firmenadresse Sandtorquai 14-17 (Hamburger Adressbuch 1910, 1935).Die auf dem Beutel abgebildeten Transportmöglichkeiten mit den dazugehörigen Firmennamen Condor (vermutlich die brasilianische Fluggesellschaft Synicato Condor, gegr. 1927), Zeppelin (ca. 1906-1937 in Betrieb) und Lufthansa (gegr. 1926), verweisen auf die Zeit 1927-1937 Warenproben (siehe auch Drucksachen). Es sind Proben, Muster, kleine Warenmengen, einzelne Schlüssel, abgeschnittene frische Blumen, Tuben mit Serum, pathologische, naturgeschichtliche und andere Gegenstände, die nach Verpackung, Form und sonstiger Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind. sie sind im innern und zwischenstaatlichen Verkehr zur Beförderung gegen ermäßigte Gebühren zugelassen. (...) Warenproben sind im innern und Weltpostverkehr unter Band, in offenen Umschlägen, Säckchen oder Kästchen verpackt zur Post einzuliefern. Gegenstände aus Glas, Flüssigkeiten, Öle, fette Stoffe, Pulver, Sendungen mit lebenden Bienen sind nur bei Erfüllung besonderer Verpackungsvorschriften zugelassen, die in der PO und in der VO zum WPVertr einzeln angegeben sind. Der Inhalt soll leicht geprüft werden können. Doch dürfen Gegenstände jeder Art unter luftdicht verschlossener Verpackung als Warenproben versandt werden, wenn sie bei andrer Verpackung verderben würden. (...)(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, Seite 676);;;Verwendungsort Deutschland. Hamburg;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;Beschriftung: VIA CONDOR ZEPPELIN LUFTHANSA (Vorderseite) | Stempel: Mr. Max Kroymann, (....)quai 14, HAMBURG (Rückseite);33