Objektname;ObjektDetails;Datierungen;Personen/Organisationen;Material Technik;Maße;Systematik;Objektart;Inventar-Nr.;Schlagworte;Beschreibung;Adressat;Absender;geographische Referenz;Laufweg;Markenart;Markenart;Markentyp;Philatelistischer Zustand;Frankatur;Zähnung;Lumineszenz;Plattenfehler;Abart;Einheit;Wasserzeichen;Spezialpost / Versandform;Gesamtfrankatur;Attest / Prüfzeichen;Fälschung;Michelkatalog;Entwertung;Vermerke;Inhalt;Bildmotiv;Inschriften;Transkriptionen Lampe, Tischlampe elektrisch mit flachem Schirm;;Datierung 1920er Jahre;Hersteller unbekannt;Material Eisen, Kupfer, Emaille | Farbe kupferfarben, grau, weiß, schwarz;Objektmaß (b x h x t) 420 x 535 x 265 mm | Gewicht ;Gebäudeeinrichtung/Beleuchtung/Elektrische Beleuchtung (Decken- und Wandlampen, Tischlampen, Arbeitsplatzleuchten, Stehlampen;Original;5.2003.397;Lampe | Büroausstattung;Die Lampe ist noch mit einem flachen Lampenschirm versehen, der aber zum Schutz der Augen in den meisten Poststellen später durch einen stärker verengten Lampenschirm ersetzt wurde.(...) Neben gleichmäßiger Verteilung des Lichts über die Arbeitsfläche haben die Beleuchtungskörper die Aufgabe, das Auge vor dem grellen Licht der neuzeitlichen Glühfäden in den Lampen zu schützen. Die früher üblichen flachen Blechschirme erfüllen diese Aufgabe nicht, sie sind daher nur in Nebenräumen (Treppen, Fluren, Kellern usw) zulässig. (...)(Handwörterbuch des Postwesens, 1927, Seite 113, Beleuchtung)V. Einzelplatzbeleuchtung.Für jede Einzelplatzbeleuchtung sind in den Büroräumen Tischleuchten mit schwenkbarer Glocke aus Blech zu verwenden. Die Innenfläche der Glocke soll mit guter rein weißer Emaille oder mit Aluminium überzogen sein. (...) Die Tischleuchten sind so zu stellen, daß das Licht von links auf die Arbeitsfläche fällt. Die Glocke ist so einzustellen, daß der von der Arbeitsfläche zurückgeworfene Lichtstrom in einer dem Auge angewandten Richtung ausgestrahlt wird. Die Leuchten der Einzelplatzbeleuchtung im Bürodienst erhalten in der Regel Glühlampen von 25 Watt, innen matt.(Allgemeine Dienstanweisung (ADA), Abschnitt IV,2 Dienstausstattung, 1931, S. 99, Anlage 17: Richtlinien über die Beleuchtung von Diensträumen);;;Geografischer Bezug Deutschland;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;33